Priborn: Haftstrafe für Attacke gegen Ehefrau verhängt
Das Dorf Priborn muss sich darauf einrichten, dass der 66-jährige Mann, der für den Tod seiner Frau und die die Explosion Ende 2021 in seinem Haus verantwortlich gemacht wird, nun wieder dort auftaucht. Der Ex-Handwerker wurde gestern vom Landgericht Neubrandenburg zwar zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Am Ende des Prozesses hob die Richterin aber überraschend den Haftbefehl für den Mann auf. Er habe bereits acht Monate U-Haft hinter sich, die angerechnet würden, und deshalb sei die Fluchtgefahr nicht zu groß, sagte Richterin Daniela Lieschke. Auch das Wachpersonal reagierte überrascht. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müsse er die weitere Haftstrafe dann antreten.
Der Mann hatte sich vor Gericht geständig gezeigt, hieß es. Die Kammer hatte für das Gros des Prozesses die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es sollte geprüft werden, ob der Mann dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden müsste. Am Ende hieß es, der Mann sei damals „erheblich vermindert steuerungs- und damit schuldfähig“ gewesen. Aber nicht völlig schuldunfähig. Damit entschied sich das Landgericht gegen die Zwangseinweisung.
Der Priborner wurde wegen „versuchten Totschlags“ zu der Haftstrafe verurteilt. So soll er seine 65 Jahre alte Frau im Dezember 2021 zwar im Schlafzimmer gewürgt haben. Am Ende war sie auch tot. Aber das Gericht konnte nicht zweifelsfrei klären, ob sie an der Würgeattacke des Mannes oder an ihrem Herzleiden gestorben war. Und es heiße ja: Im Zweifel für den Angeklagten.
In der Urteilsbegründung ging die Richterin auch auf ein mögliches Motiv ein, bevor die schlimmen Geschehnisse ihren Lauf nahmen. So hatte der 66-Jährige kurz vor der Attacke gegen seine Frau noch einen Bekannten angerufen. Diesem habe er gesagt: Das mit dem geplanten Hausverkauf sei ein Fehler. Der Bekannte verabschiedete sich mit den Worten: „Bis zum nächsten Mal.“, Darauf sagte der Priborner: „Wer weiß, ob es ein nächstes Mal gibt“, und legte auf. Dann ging er wohl ins Schlafzimmer. Unklar blieb, ob er sich vorher noch mit seiner Frau über den Hausverkauf gestritten hat.
Doch sein Plan für einen „erweiterten Suizid“ am 6. Dezember klappte nicht. Die Explosion der Gasflasche, die wohl aus der Werkstatt stammte, war nicht so stark, dass er auch starb. Er erlitt schwere Brandverletzungen, von denen er bis heute gezeichnet ist. Dann rief er damals selbst die Polizei. Die Beamten fanden die getötete Frau und schöpften sofort Verdacht. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Haftbefehl.
Die Richterin begründete die Strafe damit, dass der Mann in einem „seelischen Ausnahmezustand“ war. Er habe sich geständig und Reue gezeigt, sei bisher nie straffällig gewesen. Doch sehr schwer wiege auch, dass er „die Tat als Vertrauensperson“ begangen hat, denn die Beiden seien 45 Jahre miteinander verheiratet gewesen. Seine Frau sei im Ort als lebenslustige Person bekannt gewesen und habe sicher gedacht, noch einige schöne Jahre vor sich zu haben.
Zur Familie gehörten drei Kinder. Ein Sohn soll im jugendlichen Alter vor mehreren Jahre bei einem Verkehrsunfall gestorben sein, hieß es. Bekannte berichteten mehrfach, dass der Mann seit diesem Ereignis bereits psychische Probleme hatte. Er war zu Beginn des Prozesses immer wieder in Tränen ausgebrochen, nahm die Urteilsverkündung dagegen mit vergleichsweise wenig Emotionen hin.
Das Urteil wird rechtskräftig, wenn keine Partei innerhalb einer Woche ein Rechtsmittel einlegt.
Wo soll er denn auch hin ? Der Mann hat seinen Sohn verloren und dieser Umstand löste dann auch den Rest aus . Man sollte gut auf hin aufpassen und acht geben . Für mich ,ist die Gefahr eher hoch das er sein Ableben nochmal selbst einleiten könnte . Das wichtigste in seinem Leben hat er leider schon vor langer Zeit verloren.
Verstehe nicht, wieso er die Frau umgebracht hat, oder bis zum Herzkasper gewürgt. Das soll ewig dauern, bis ein Mensch erwürgt ist. So Typen, die eine Frau umbringen, noch dazu die eigene… MEINE GEBALLTE VERACHTUNG DAFÜR! Extra für solche müsste der Herrgott Frauen erschaffen, die über eine ähnliche oder größere Körperkraft verfügen. Und dann zur Sache.
Wenn einer für sich keinen Ausweg sieht…, traurig. Aber einem anderen Menschen das Leben nehmen, UNMÖGLICH. Immer sind Frauen die Opfer! Diese Typen sollen mit dem Hintern auf die heiße Herdplatte springen, aber Finger weg von der Frau! Er hat dieses Leben nicht erschaffen, es gehört ihm nicht!
Zum Kotzen sind diese laschen Strafen!