Priborn: Verteidigerin legt Revision gegen Totschlag-Urteil ein
Das Urteil gegen den 66-jährigen Mann aus Priborn, der Anfang August wegen Totschlags dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe erhalten hat, könnte die Justiz noch weiter beschäftigen. Wie eine Sprecherin des Landgerichtes Neubrandenburg gegenüber „Wir sind Müritzer“ sagte, hat die Verteidigung des Verurteilten Revision gegen den Urteilsspruch eingelegt. Bleibt das so, müsste sich der Bundesgerichtshof damit beschäftigen. Nun muss das Landgericht das Urteil zunächst schriftlich begründen. Danach kann derjenige, der Rechtsmittel eingelegt hat, noch entscheiden, ob er die Revision aufrecht erhält. Die Anklagebehörde hat kein Rechtsmittel eingelegt.
Der Ex-Handwerker hatte im Dezember 2021 eine Gasexplosion in seinem Haus im Schlafzimmer verursacht (WsM berichtete) . Danach fanden Retter im Schlafzimmer seine tote Frau. Untersuchungen ergaben: Sie war schon vor der Explosion tot.
Der Priborner hatte im Prozess gestanden, dass er versucht hatte, sie zu ersticken. Als er glaubte, sie sei tot, hatte er das Gas entzündet.
Doch er selbst starb nicht. Retter fanden ihn schwerverletzt, die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Haftbefehl. Im Prozess war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Die Warener Verteidigerin Katja Schade begründete ihren Antrag damit, dass geprüft werden muss, ob der Mann dauerhaft in eine Haftklinik untergebracht werden muss. Dazu kam es aber nicht. Die Kammer hielt den 66-Jährigen für vermindert schuldfähig.
Motiv für die Tat soll ein Streit um einen geplanten Verkauf des Hauses gewesen sein. Woran die Frau letztlich genau starb, blieb aber unklar. Der Haftbefehl gegen den Priborner wurde wegen der bereits acht Monate Untersuchungshaft, die er bereits verbüßt hat, aufgehoben – und bleibt es wohl, bis das Urteil rechtskräftig wird –oder eine neue Entscheidung gefällt wird.