Prozess gegen brutale Räuber

14. Mai 2014

Es waren brutale Szenen die sich am frühen Morgen des 4. April 2013 in einer Wohnung in Röbel abgespielt haben. Thomas B. (30) wurde von zwei Tätern mit einem Baseballschläger so schwer verprügelt, dass er anschließend in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Er leidet noch heute unter den Folgen. Gestern begann der Prozess am Amtsgericht in Waren.

Was war geschehen? Astrid F. (20) machte sich am 4. April2013 gegen 06:00 Uhr, zusammen mit Christian L. (33) und Erik T. (23), nach einer durchzechten Nacht auf den Weg zur Wohnung des späteren Opfers Thomas B. (30). Offenbar unter einem Vorwand betrat Astrid F. die Wohnung und ließ die Eingangstür einen Spalt offen um so den Angeklagten den Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Kurze Zeit später betraten Christian L. und Erik T. die Wohnung und begannen sofort auf Thomas B. einzuschlagen. Wenige Minuten später zog Erik T. einen Baseballschläger aus seiner Jacke und schlug mehrfach auf den Wohnungsinhaber ein. Dabei zielte er absichtlich auch auf den Kopf des Opfers. Astrid F., die nicht mitangeklagt war, verließ angeblich kurz zuvor die Wohnung. Astrid F. gab vor Gericht an, mit dem Angeklagten Erik T. verlobt zu sein und machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Haupttäter Erik T. nahm, nachdem er das Opfer mit dem Baseballschläger erheblich verletzt hatte, dem Opfer außerdem ein Notebook und drei Mobiltelefone ab. Ein Nachbar hörte die Schreie des Thomas B. und alarmierte gegen 07:00 Uhr die Polizei. Kurz darauf trafen die Beamten an der Wohnung in Röbel ein und konnten zwei flüchtende Männer feststellen. Einer der beiden Täter wurde wenige Minuten später festgenommen, der andere Täter wenige Stunden später in Astrid F’s Wohnung. Das Opfer wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Neubrandenburger Klinik geflogen.

Als „oberpeinlich“ bezeichnete der vorsitzende Richter Michael Kasberg die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit in Röbel. Die Polizisten haben eine dringend erforderliche Blutprobenentnahme nicht gefertigt. Somit war es dem Gericht verwehrt, zu Gunsten oder zu Lasten der Angeklagten zu überprüfen, ob eine verminderte Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat vorlag. Dieser Kritik schloss sich auch der Staatsanwalt an.

Das Schöffengericht sprach die beiden Männer schuldig. Während Christian L. mit einer einjährigen Freiheitsstrafe, die für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss der einschlägig vorbestrafte Haupttäter Erik T. für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Er war erst vier Monate vor der Tat wegen einer anderen Strafsache aus der Haft entlassen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Foto unten: Der Angeklagte Erik T. mit Pflichtverteidiger Sönke Brandt

Text und Foto: Nonstopnews Müritz

Brandt


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