Revision: Staatsanwalt will höhere Haftstrafe für Würgeattacke
Nur wenige Tage nach dem Urteil gegen einen 46-jährigen Mann, der seine Ex-Frau mit einem Kabel gewürgt und verletzt hat (WsM berichtete), ist von der Staatsanwaltschaft bereits Rechtsmittel eingelegt worden. „Wir sehen die Möglichkeit, dass diese Urteil angreifbar ist“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber „Wir sind Müritzer“. Die verhängte Strafe – zwei Jahre und sieben Monate Haft für eine zwei Gewaltattacken – sei deutlich zu gering. Die Staatsanwältin hatte den Fall als versuchten Mord eingestuft. Sie verlangte insgesamt sogar neun Jahre Freiheitsstrafe für den Mann aus Bad Sülze. Der Verteidiger sah dagegen sogar eine Bewährung als mögliche Strafe.
Gemeinsam hatten der Mann und seine neue Verlobte die Ex-Frau am 22. Dezember „auf ein Bier“ zu sich eingeladen. Alle kennen sich seit Jahren, man wohnt auch nicht weit voneinander entfernt. Die Drei hatte angeblich über den Umgang mit dem neunjährigen schwer erziehbaren Jungen sprechen wollen, der beim Vater wohnte, der aber damit kaum klar kam. Es ging auch darum, wer sich Weihnachten um ihn kümmert.
Die Ex-Frau, die selbst betreut wird, lehnte das ab. Da soll dem 46-Jährigen wohl der Kragen geplatzt sein. Er ging raus, kam mit einem Ladekabel wieder, legte es der 43-jährigen von hinten um den Hals und zog die Schlinge zu. Die Würgemale und weitere Unterblutungen waren später deutlich erkennbar. „Das war lebensgefährlich“, sagte eine Rechtsmedizinerin.
Die zu Tode erschrockene Frau konnte mehrere Finger zwischen Hals und Kabel pressen, die Schlinge abstreifen und fliehen. Dies hielt das Landgericht erstaunlicherweise vor allem dem Täter zu Gute. Der 46-Jährige sei „vom Tötungsvorwurf zurückgetreten“, sagte der Richter. Sonst hätte sich die Frau nie befreien können. Deshalb sei das Ganze nur als „gefährliche Körperverletzung“ zu werten. Diese Wertung ganz konkret bezweifelt die Staatsanwaltschaft.
Auch danach gebärdete sich der Mann nicht wie ein einsichtiger Straftäter. Er verfolgte die Frau, schlug und würgte sie vor dem Haus in der Dunkelheit. Wer weiß was passiert wäre, wenn eine junge Nachbarin nicht darauf zu gekommen wäre. Sie schrie den Mann an, drohte, die Polizei zu holen. Letztlich ließ der rasende Mann doch ab und flüchtete.
Im Gerichtssaal schwieg der Angeklagte bis zum Ende. Das Gericht hob am Ende auch den U-Haftbefehl auf, der Verurteilte konnte als freier Mann erstmal wieder nach Hause gehen. Nun werden sich alle Beteiligten an ihrem Wohnort wieder begegnen, und der Bundesgerichtshof wird sich damit befassen müssen. Er muss bewerten, ob nicht doch eine Tötungsabsicht hinter den Würgeattacken stand.
DAS ist mal eine gute Nachricht. Man dachte schon, das Gericht möchte Nachahmer ermutigen. Sicher hätte da manch einer auch noch „was zu regeln“.
Es kann nicht sein, dass ein Mensch fast zu Tode kommt, und der Richter macht nur „du du“. Es müsste sowieso eine Abstufung geben. Wer jemanden tötet oder zu töten versucht, der körperlich deutlich unterlegen ist, müsste schwerer bestraft werden.
Zusätzlich gehört die 2/3 Regelung zur vorzeitigen Haftentlassung abgeschafft. Sonst bleibt alles nur ein Hohn.