Rund 2500 Beschwerden beim Bürgerbeauftragten des Landes

10. April 2021

Mit fast 2500 Bitten und Beschwerden haben sich Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr an den Bürgerbeauftragten des Landes und den Petitionsausschuss des Landtages gewandt. Dabei spielte auch Corona eine große Rolle – jede fünfte Eingabe betraf die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Das geht aus dem Bericht des Bürgerbeauftragte Matthias Crone hervor.

Den Betroffenen gehe es dabei um die Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen, etwa in den Pflegeheimen oder um die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. So erreichten den Bürgerbeauftragten Beschwerden von Ferienhausbesitzern, die nicht nach MV kommen durften, genauso wie über Bußgelder wegen nicht getragener Masken oder Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen.

Den Petitionsausschuss erreichte vor allem Kritik an den Schließungen von Schulen und Kindergärten sowie am Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch die Auswirkungen des Lockdowns auf Wirtschaft, Kunst und Kultur seien thematisiert worden.

Insgesamt gingen beim Bürgerbeauftragten im vergangenen Jahr 2035 Bitten, Anliegen und Beschwerden ein – überwiegend vorgebracht im persönlichen Gespräch oder am Telefon. Der Petitionsausschuss des Landtags registrierte 422 Petitionen von zusammen rund 11 000 Bürgern, da einige der Petitionen Sammelpetitionen waren, so Dachner. „Uns erreichen immer wieder Fälle, in denen die Ermessens- und Auslegungsspielräume der Vorschriften nicht genutzt werden.“

Elternbeschwerden wegen Verpflegungskosten trotz Lockdown

Soziale Themen nahmen bei den Eingaben an den Bürgerbeauftragten den größten Raum ein. „2020 wurden 914 Fälle diesem Themenbereich zugeordnet“, sagte er. Das seien fast 45 Prozent aller Anfragen. Am stärksten vertreten waren dabei Anliegen von Menschen mit Behinderungen (247). Einer dieser Fälle betraf ein sechsjähriges, schwerbehindertes Kind, das nicht eingeschult werden konnte, obwohl die Eltern es rechtzeitig angemeldet hatten. „Auf die erforderliche Begutachtung durch den schuldiagnostischen Dienst warteten die Eltern mehrere Monate“», schreibt Crone in seinem Bericht. „Erst Ende Juni 2020 hatten sie, nach vielen Versuchen, einen Ansprechpartner im Schulamt erreicht. Das Kind war dann aber nicht mehr gelistet und die Akte nicht auffindbar.“ Der Bürgerbeauftragte schaltete das Bildungsministerium ein, das die Sache klärte, so dass das Kind etwas verspätet im Schuljahr doch noch in einem Förderzentrum eingeschult werden konnte.

Mehrfach beschwerten sich Eltern und Elternvertreter, weil Kita-Träger Verpflegungskosten abrechneten, obwohl die Kinder wegen des Besuchsverbotes die Einrichtung nicht besuchen durften. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung teilte dem Bürgerbeauftragten dazu mit, dass es eine Abrechnung der Verpflegungskosten gegenüber den Eltern seit April 2020 bis zum erneuten Förderbeginn der Kinder im Rahmen der Notfallbetreuung oder des eingeschränkten Regelbetriebes nur dann für statthaft halte, wenn das Essen den Eltern zur Abholung angeboten wird. D
er Teil der Kosten, der für Lebensmittel und Zubereitung der Speisen aufgewendet werde, entfalle seit dem Besuchsverbot Mitte März 2020. Kosten für das Küchenpersonal oder laufende Kosten für Mieten könnten über geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel Kurzarbeit oder Notfallprogramme für Unternehmen während der Corona-Pandemie genutzt werden. Der Bürgerbeauftragte informierte die Petenten über die Rechtslage und beriet sie zum Verhalten gegenüber den Trägern. Ab Juni 2020 gab es dazu keine weiteren Beschwerden.


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