Studienbeginn und Rundfunkbeitrag: Nicht alle müssen zahlen

29. September 2021

Studienbeginn: eine neue Stadt, die erste eigene Wohnung, ein neuer Lebensabschnitt. Wer sich am neuen Wohnort anmeldet, erhält kurz darauf ein Schreiben des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.  Die verbraucherzentral MEcklenburg-Vorpommern erklärt, wer den Rundfunkbeitrag zahlen muss, wer sich befreien lassen kann und welche Regeln für Wohngemeinschaften gelten.

Bei jeder Anmeldung leitet das Einwohnermeldeamt bestimmte Daten direkt an die Landesrundfunkanstalten weiter. Das ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Anschließend erhalten Sie Post mit der Abfrage, ob für die Wohnung bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Grundsätzlich gilt: Ob Fernseher oder nicht – zahlen ist Pflicht. Seit August 2021 liegt der Beitrag übrigens nicht mehr bei 17,50 Euro, sondern bei 18,36 Euro pro Monat.

Steht Ihnen nachweislich wenig Geld zur Verfügung, können Sie sich mit einem Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Zu den Nachweisen zählt der Bezug von Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe oder eben BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe. Beachten Sie: Die Befreiung gilt nur für den Zeitraum der BAföG-Bewilligung. Nach einem Jahr müssen Sie diese erneut beantragen.

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Kopf. Wohnen Sie in einer Wohngemeinschaft, teilen sich die Mitbewohnenden die 18,36 Euro. Bezieht eine Person BAföG und ist somit befreit, gilt das nicht für die ganze Wohngemeinschaft. Alle anderen müssen den Beitrag zahlen.

Was für Wohngemeinschaften gilt, müsste doch auch für Studierendenwohnheime gelten. Doch so einfach ist das nicht. Nur wenn die Zimmer im Wohnheim wie eine Wohnung angeordnet und nur bestimmten Personen zugänglich sind, wird es bei den Beiträgen wie bei der WG gehandhabt. Andernfalls zahlt jeder im Studierendenwohnheim, den vollen Beitrag allein – wie bei einer eigenen Wohnung.

 


3 Antworten zu “Studienbeginn und Rundfunkbeitrag: Nicht alle müssen zahlen”

  1. Rainer sagt:

    Bei dem derzeitigen Fernsehprogramm müsste man eigentlich noch Geld zurückbekommen.

  2. Cornelia sagt:

    Arbeitnehmer, Steuerzahler müssen GEZ bezahlen und haben den ganzen Tag gar keine Zeit, TV zu sehen.
    ALG 2 Empfänger, die von GEZ befreit sind, haben den ganzen Tag Zeit zum TV sehen auf Kosten der Steuerzahler .
    Eigentlich müssten die ALG 2 Empfänger GEZ bezahlen und und die Steuerzahler kein GEZ bezahlen.
    Wieviel ALG 2 Empfänger bezahlen keine GEZ GEBÜHREN und haben dafür ein SKY-Abo oder Netflix-Abo, weil sie sich ja die GEZ GEBÜHREN sparen. GEZ GEBÜHREN und Sky-Abo oder Netflix-Abo kann sich kaum ein Steuerzahler extra zu den GEZ GEBÜHREN leisten. Vielleicht sollte da die Politik mal etwas ändern, das die ALG 2 Empfänger, die ein Sky-ABO oder ein Netflix-Abo haben, auch GEZ GEBÜHREN bezahlen können.

  3. Simon Simson sagt:

    Stimmt, Cornelia, nur würde ich Gebühren klein schreiben, auch wenn ich viele nicht prickelnd finde. Wenn die nicht Arbeitenden diese bezahlen, steigen deren Kosten, dass sie für ihr Lebensminimum in Form von ALG2 bekommen. Auf das hat jeder in dem Land Anspruch, so wollte es die absolute Mehrheit und es ist zum Glück für dieses Land grundgesetzlich. Das fällt uns Arbeitenden als Steuern und Sozialabgaben zur Last und eine Erhöhung des ALG2 wegen steigenden Ausgaben natürlich auch. Vielleicht wäre es die bessere Lösung. Das könnte man diskutieren. Aber eigentlich ging es um Studierende, die abends in Wahrheit meistens büffeln, auch wenn das nicht alle sehen.

    Und Rainer gebe ich auch gern recht. Das Programm der öffentlich Rechtlichen mit Billigshows und Dauernervtötern wie Kai Pflaume und ja, massig Geld für Liveübertagungen von Sportereignissen, erfüllt seinen gebührenfinanzierten Informationsauftrag nur zu einem winzigen Teil. Ich meine z.B. die inzwischen zu völlig unregelmäßigen Zeiten und wegen jedem schwachsinnigen Sport- oder Unterhaltungsgaga auf 10 min eingedampften Tagesthemen. Die Aufzeichnungen von besseren Sendungen werden aber 20 Jahre danach täglich wiederholt. So geht ein tagesaktuelles Magazin, ist aber leider noch uninteressanter, als die Zeitung von gestern. Dann wären da noch die sparsamen, fast täglichen Talkrunden mit denselben freiwilligen Parteidauerlautsprechern, alle natürlich zum selben Thema der Woche bei kompletter Ahnungslosigkeit aller Anwesenden, einschließlich der nickenden, aber zwischenquatschenden Moderation. Es wäre zum schreiend Davonlaufen, gäbe es keinen Aus-Knopf und aktive Freizeitbeschäftigungen. Für gebildete Leute mit langem Arbeitstag sind die Sender kaum mehr eine Option, als die durch Filmschnipsel unterbrochenen Dauerwerbesendungen der Privaten. Ob sich ALG2-EmpfängerInnen für das Wenige, was via Glotze geboten wird, mehr Zeit nehmen, weiß ich nicht. Wenn es so ist, ist das nur traurig und als Ersatzunterhaltung für ein erfüllteres Leben sowieso keinen Groschen wert.
    Nun sollten wir die Gebührenfinanzierung, nicht aus Steuern, also ohne Staat(!) nicht schlechter machen, als diese im Grunde ist. Was derzeit aber geboten wird, pervertiert das. Und das nützen die Demokratieverächter für ihre Zwecke. Wir mögen nicht auf solchen Populismus reinfallen. Das System muss besser kontrolliert werden, nicht abgeschafft.