Teilweise Ausgangssperren im Kreis Mecklenburgische Seenplatte

8. April 2021

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab morgen in Kraft tritt und verhängt damit wegen stark gestiegener Corona-Infektionen eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Auch die Kontakte werden weiter beschränkt. Allerdings betrifft das nicht den gesamten Landkreis, sondern nur Teile, in denen ein „diffuses Infektionsgeschehen“ vorliege. Die Müritz-Region gehört noch nicht dazu.

Die Einschränkungen gelten für folgende Gebiete:

a. Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Stadt Mirow, Priepert; Stadt Wesenberg; Wustrow

b. Amt Neverin
Beseritz; Blankenhof; Brunn; Neddemin; Neuenkirchen; Neverin; Sponholz; Staven; Trollenhagen; Woggersin; Wulkenzin; Zirzow

c. Amt Stargarder Land
Stadt Burg Stargard; Cölpin; Groß Nemerow; Holldorf; Lindetal; Pragsdorf

d. Amt Stavenhagen
Bredenfelde; Briggow; Grammentin; Gülzow; Ivenack; Jürgenstorf; Kittendorf; Knorrendorf; Mölln; Ritzerow; Rosenow; Reuterstadt Stavenhagen; Zettemin

e. Amt Malchin am Kummerower See
Basedow; Faulenrost; Gielow; Kummerow; Stadt Malchin; Peenestadt Neukalen

f. Amt Woldegk
Groß Miltzow; Kublank; Neetzka; Schönbeck; Schönhausen; Voigtsdorf, Windmühlenstadt Woldegk

g. Residenzstadt Neustrelitz

h. Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

In den genannten Gebieten ist das Verlassen der Unterkunft, beziehungsweise des Grundstückes, auf dem sich die Unterkunft befindet, von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens untersagt, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe sind beispielsweise die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum; die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie der notwendige Besuch bei der Kernfamilie, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich. Es ist außerdem die Inanspruchnahme medizinischer und psychosozialer Versorgungsleistungen zulässig. Die Durchfahrt durch die Gebiete ist auch in den Abendstunden erlaubt.

Des Weiteren gilt in den genannten Gebieten, dass private Zusammenkünfte nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person gestattet sind. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Ebenso werden dazugehörige notwendige Betreuungspersonen eines Menschen mit Behinderung nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Menschen mit Behinderung erforderlich ist. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, gelten als ein Hausstand.

Weitere Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht ist unter:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/Landkreis/Allgemeinverfügungen/


Eine Antwort zu “Teilweise Ausgangssperren im Kreis Mecklenburgische Seenplatte”

  1. Keule sagt:

    Und Worte …