
Die Kammer verhängte am Dienstag eine Geldstrafe von 1350 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Dies soll aber mit einer Entschädigung „verrechnet“ werden, die dem 54-Jährigen wegen monatelanger Untersuchungshaft zustünde.
Der Verurteilte, der von einer jungen Frau begleitet wurde, nahm das Urteil ruhig entgegen. Im ersten Verfahren war er noch wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Ein ausführlicher Bericht folgt.







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