Übergangsfristen für Jugendliche und Schwangere verlängert  

14. Dezember 2021

Die Landesregierung hat mit der heutigen Änderung der Corona-Landesverordnung auch die Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche von zwölf bis unter 18 Jahren sowie für Schwangere angepasst. „Jugendliche in dieser Altersgruppe und Schwangere sind nunmehr bis zum 30. April 2022 von den 2G- bzw. 2Gplus-Regeln ausgenommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der heutigen Sitzung des Landeskabinetts. Bisher galten die Übergangsfristen für diese Personengruppe bis zum 31. Dezember 2021.

„Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Impfstatus weiterhin am sozialen Leben, am Vereinstraining oder an Veranstaltungen teilhaben können“, so Drese. Auch für Schwangere, für die es erst relativ spät eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gab, seien längere Fristen angemessen, so Drese.

Kinder und Jugendliche sowie Schwangere sind damit hinsichtlich der Corona-Regelungen Geimpften und Genesenen weitgehend gleichgestellt. Sie benötigen jedoch bei der 2G-Regelung sowie bei der 2G+ Regelung einen tagesaktuellen negativen Test. Geimpfte und Genesene benötigen nur für die 2G+ Regelung einen Test. Bei Schülern wird als Nachweis außerhalb der Ferien ein aktueller Schülerausweis akzeptiert.

Drese: „Ich möchte aber auch bei den Jugendlichen und deren Eltern dafür werben, die Impfangebote wahrzunehmen. Seit Mitte August gibt es eine STIKO-Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen, die auf umfangreichen wissenschaftlichen Studien basiert. Mit der Impfung sind Kinder und Jugendliche gut und sicher vor COVID-19 geschützt.“


2 Antworten zu “Übergangsfristen für Jugendliche und Schwangere verlängert  ”

  1. K. sagt:

    Gibt es auch eine Übergangsregelung für Stillende Mütter?

  2. Peter Geilert sagt:

    Wenn da mal nicht nur die Test ausgegangen sind.