
Am Fahrzeug sowie an der Laterne entstand ein Sachschaden von etwa 2.000 Euro. Gegen die unverletzte Autofahrerin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Polizei appelliert nochmals an alle Verkehrsteilnehmer, sich bei winterlichen Witterungsverhältnissen besonders umsichtig zu verhalten. Neben einer vorausschauenden Fahrweise müssen insbesondere vor Fahrtantritt alle Scheiben vollständig von Schnee und Eis befreit sein. Eine eingeschränkte Sicht – etwa durch ein lediglich freigekratztes Guckloch – stelle eine erhebliche Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmenden dar. Wer mit vereisten oder verschneiten Scheiben fährt, riskiere nicht nur Bußgeld und Punkte, sondern gefährde Leib und Leben.







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