Verspätete Krebsdiagnose – Schadensersatz für Patientin

19. April 2023

Mehr als sieben Jahre nach ihrer Diagnose Brustkrebs und einem ersten Diagnosefehler haben sich eine Ärztin und ihre frühere Patientin am Landgericht Neubrandenburg auf einen Schadensersatz-Vergleich geeinigt. Ein Anwalt der Versicherung der Medizinerin sicherte der Frau in dem Verfahren zu, dass sie 5000 Euro Schadensersatz für die psychischen Folgen des Diagnosefehlers erhält. Die Anwältin der Klägerin und die Klägerin aus Neubrandenburg selbst stimmten dem Vergleich zu. Die Frau im arbeitsfähigen Alter hatte anfangs rund 20 000 Euro Schadensersatz gefordert. Bei der Klägerin war im April 2015 eine Untersuchung erfolgt. Dabei hatte die Medizinerin eine „auffällige Raumforderung“ in einer Brust nichts als Karzinom identifiziert. Sie bestellte die Frau für den Spätsommer/Herbst zu einer erneuten Untersuchung.

Erst nach dieser Untersuchung wurde die Frau zu einer Klinik überwiesen, wo sie nochmal eingehender untersucht und der Brustkrebs diagnostiziert wurde. Sie wurde schon wenige Wochen später operiert. Nach Ansicht der Patientin hätte ihre Ärztin das aber schon im Frühjahr erkennen müssen. Ein Gutachter untersuchte später den gesamten Vorgang und stellte in einem Schlichtungsverfahren fest, dass es sich um keinen „groben Behandlungsfehler“ handelte. Allerdings stünde der Patientin ein Schadensersatz wegen der „psychischen Folgen“ der späteren Diagnose zu.

Hier lässt sich aber schwer trennen, ob die psychischen Folgen vor allem auf die Hauptdiagnose Krebs zurückgehen oder auf die Verspätung, mahnte Richter Christian Weidlich, der häufig solche Haftungsfälle von Medizinern verhandelt. In der Folge schlug das Landgericht den Vergleich vor.

Die Summe sollte zwischen 4000 und 6000 Euro liegen, und eigentlich müsste die Anwältin der Klägerin das Ganze noch detaillierter belegen als bisher. Die Anwältin und die Klägerin berieten sich kurz, und stimmten dem 5000-Euro-Angebot des Beklagten-Anwaltes dann zu. Man wolle die Sache, die seit 2020 laufe, abschließen, hieß es.

Welche weiteren gesundheitlichen Auswirkungen der Fall für die Patientin zur Folge hat, die keine Rechtsschutzversicherung hatte, wurde im Gerichtssaal nicht erörtert.      


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