
Erst nach dieser Untersuchung wurde die Frau zu einer Klinik überwiesen, wo sie nochmal eingehender untersucht und der Brustkrebs diagnostiziert wurde. Sie wurde schon wenige Wochen später operiert. Nach Ansicht der Patientin hätte ihre Ärztin das aber schon im Frühjahr erkennen müssen. Ein Gutachter untersuchte später den gesamten Vorgang und stellte in einem Schlichtungsverfahren fest, dass es sich um keinen „groben Behandlungsfehler“ handelte. Allerdings stünde der Patientin ein Schadensersatz wegen der „psychischen Folgen“ der späteren Diagnose zu.
Hier lässt sich aber schwer trennen, ob die psychischen Folgen vor allem auf die Hauptdiagnose Krebs zurückgehen oder auf die Verspätung, mahnte Richter Christian Weidlich, der häufig solche Haftungsfälle von Medizinern verhandelt. In der Folge schlug das Landgericht den Vergleich vor.
Die Summe sollte zwischen 4000 und 6000 Euro liegen, und eigentlich müsste die Anwältin der Klägerin das Ganze noch detaillierter belegen als bisher. Die Anwältin und die Klägerin berieten sich kurz, und stimmten dem 5000-Euro-Angebot des Beklagten-Anwaltes dann zu. Man wolle die Sache, die seit 2020 laufe, abschließen, hieß es.
Welche weiteren gesundheitlichen Auswirkungen der Fall für die Patientin zur Folge hat, die keine Rechtsschutzversicherung hatte, wurde im Gerichtssaal nicht erörtert.







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