Verteidiger lassen Fall Leonie noch nicht ruhen – Revision eingelegt

2. März 2021

Der Mord an der kleinen Leonie wird die Justiz auch nach dem letzten Urteil (WsM berichtete) voraussichtlich weiter beschäftigen. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ wollen die Anwälte des Stiefvaters, der in der vergangenen Woche schon zum zweiten Mal zu „Lebenslänglich“ verurteilt wurde, eine weitere Neuverhandlung erreichen. Deshalb habe man innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einer Woche sicherheitshalber Revision eingelegt, hieß es. Die beiden Verteidiger hatten ja am vergangenen Donnerstag maximal sechs Jahre Freiheitsstrafe für den Verurteilten gefordert. Davon hätte der 29-Jährige, der in Anklam aufgewachsen war und lange in Wolgast gelebt hatte, inzwischen sogar schon zwei Jahre „abgesessen“.

Nach Auffassung von Anwalt Bernd Raitor hatte der Stiefvater im Januar 2019 in Torgelow in Vorpommern nicht vor gehabt, Leonie zu töten. Er habe seine „Erziehungsmaßnahmen“ lediglich mit zu viel Gewalt unterstützt. Deshalb könne er maximal wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden, war die Schlussfolgerung des Wolgaster Anwaltes.

Das sahen die Staatsanwaltschaft und das Landgericht in beiden Verfahren bisher ganz anders. Beide Male wurde der Stiefvater wegen „Mordes durch Unterlassen“ zu einer lebenslänglichen Haft verurteilt. In beiden Prozessen hatte er sich nicht selbst geäußert. Im Revisionsverfahren hatte es zunächst so ausgesehen, dass er sich äußern will, dann sagte er aber „Nee“, als es soweit war. Die Kammer und selbst die eigenen Anwälte waren enttäuscht, denn nur der Stiefvater selbst hätte ja etwas zu seiner Motivation sagen können. Am Tattag war er allein mit den drei Kindern in der Wohnung gewesen.

Im ersten Gerichtsverfahren Ende 2019 hatte der Mann noch eine Erklärung von seinen Anwälten verlesen lassen, aber selbst keine Fragen zugelassen, auf die er direkt hätte geantwortet. Doch beide Gerichtskammern nahmen ihm nicht ab, dass Leonie die Treppe im Hausflur heruntergestürzt war, wie er es behauptete. Vielmehr habe er mit einem Sicherungsbügel, der von einem Kinderwagen abgebaut war, auf das Kind eingeprügelt, weil sie – ohne ihm Bescheid zu sagen – der Mutter zum Einkaufen hinterhergehen wollte.

Nun wollen die Anwälte die schriftliche Urteilsbegründung der Kammer abwarten. So etwas dauert in der Regel mindestens einen Monat. Diese schriftliche Urteilsbegründung soll genau auf ihre Argumente hin geprüft werden. Erst dann wird nach Rücksprache mit dem Stiefvater entschieden, ob die Revision aufrecht erhalten wird . Dann müsste sich nochmal der Bundesgerichtshof damit beschäftigen.  So ein Vorgehen ist bei besonders strittigen Verfahren das übliche Prozedere. Das Ganze schließt auch die Möglichkeit ein, dass die Anwälte die Revision wieder zurückziehen. Dann wäre das Urteil rechtskräftig.


2 Antworten zu “Verteidiger lassen Fall Leonie noch nicht ruhen – Revision eingelegt”

  1. Susanne Kröber sagt:

    Das unentliche Leid, der Schmerz, die unvorstellbare Angst und Hilsosigkeit des Kindes bis zum Tod muss gesühnt werden. Die beiden Gerichte haben ein gerechtes Urteil gesprochen und so muss es auch bleiben. Der Täter hatte absolut keine Gnade mit dem Mädchen und hat in meinen Augen absolut kaltblütig gehandelt. Es gilt hierbei andere Kinder vor ihm zu schützen und das ist mit einer baldigen Freilassung meines Erachtens nicht möglich.

  2. Kerstin sagt:

    Das interessiert doch solche gewissenlose Verteidiger nicht ! Denen geht es nur um eines – maximale Kohle verdienen !
    Da der Verurteilte sicher kein Geld hat, darf der brave Steuerzahler mal wieder dafür aufkommen, damit sich solche
    Herrschaften ungeniert die Taschen füllen können.