Von der Reise direkt ins Gefängnis Neustrelitz

9. April 2024

Für einen 61-jähriger deutschen Staatsangehöriger aus dem Landkreis Mecklenburische Seenplatte endete eine Reise direkt im Knast Neustrelitz. Er war mit seinem Auto auf der A A9 unterwegs und wurde in Höhe des  ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Gegen Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Diese hatte ihn wegen Betruges zu einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 2000 Euro sowie 177,60 Euro Kosten bzw. Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen ausgeschrieben.

Die Geldstrafe konnte vor Ort nicht bezahlt werden, so dass er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert wurde. Bei der Durchsuchung wurde beim gebürtigen Argentinier in der Jackentasche ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen aufgefunden, so dass er sich nun noch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechtfertigen muss.

Seine Beifahrerin, eine 54-jährige Mongolin, konnte sich mit einer gültigen Duldung ausweisen, die allerdings keine Reiserechte entfaltet und wird sich somit im Rahmen einer Anzeige dafür verantworten müssen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass auch sie wegen Computerbetruges durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Festnahme/Strafvollstreckung ausgeschrieben war. Sie hatte ebenfalls eine Geldstrafe von 2000 Euro plus 177,60 Euro Kosten zu zahlen. Da sie die Geldstrafe aufbringen konnte, ersparte sie sich die alternativ festgelegte 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.


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