Warens Bürgermeister und Polizeigewerkschaft halten Sperren kaum für kontrollierbar

10. Januar 2021

Die Gewerkschaft der Polizei und Warens Bürgermeister Norbert Möller (SPD) halten die Ausgangssperre an der Mecklenburgischen Seenplatte und die sogenannte 15-Kilometer-Regel für nicht wirklich kontrollierbar, appellieren aber an die Vernunft der Bewohner. Nur ,wenn sich die Bürger strenger an die Kontaktbeschränkungen halten, könne man auf einen Rückgang der Infektionszahlen hoffen, erklärten der GdP-Landesvorsitzende Christian Schumacher und Möller. „Wir haben drei zuständige Mitarbeiter im Ordnungsamt“, sagte Möller im Gespräch mit WsM. Da könne man niemals überall kontrollieren. „Aber umso disziplinierter wir alle sind, desto eher kommen wir aus der Lage heraus.“

Die inzwischen drastischen Einschränkungen hält Möller angesichts der Wochen-Inzidenz von mehr als 240 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner im Landkreis für vertretbar. Auch an der Müritz liegt diese Zahl in Ämtern um die 200, dagegen rund um Neustrelitz nur bei 80, in der Region Demmin war sie zuletzt auf 380 gestiegen. Im Januar werde es den Menschen sicherlich auch leichter fallen, solche Einschränkungen zu befolgen, als später. „Wir müssen uns sprichwörtlich am Riemen reißen.“ Die Innenstadt in Waren, im Sommer noch dicht frequentiert von Touristen, sei auch sonst im Januar eher leer und viele Gaststätten geschlossen.

„Das Schlimme für die Händler zum Beispiel aber ist, dass ihnen zum großen Teil schon das Weihnachtsgeschäft verloren ging“, meinte Möller. Die Konkurrenz durch das Internet sei groß. Und bis das Impfen wirklich durchgreift, werde es „noch ein paar Monate dauern.“

Weiter steigende Zahlen erwartet

Grundsätzliche Kritik an den starken Beschränkungen hat die Polizeigewerkschaft. „Auch wenn sich die neuen Regelungen sehr einfach und nachvollziehbar anhören, sie sind am Ende nicht mehr als Appelle“, sagte Christian Schumacher in Schwerin. Jedem Praktiker sei klar, Polizei und Ordnungsämter könnten nur stichpunktartig kontrollieren. Mecklenburg-Vorpommern sei ein Flächenland, bei dem diese Art von Einschränkungen für Bürger oft viel stärkere Auswirkungen haben, als für die Bewohner von Großstädten wie Berlin oder Hamburg.

An der Seenplatte gilt seit Freitag ein Ausgangsverbot von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr am nächsten Morgen. Die Landsregierung will, dass ab spätestens Montag die Menschen auch nur noch 15 Kilometer um ihren Wohnort herum unterwegs sein dürfen, außer bei bestimmten Ausnahmen (WsM berichtete).

Experten haben diese Entwicklung schon länger vorausgesehen. Denn schon seit November waren die Werte in Berlin und nördlich davon immer weiter angestiegen. So hat Potsdam schon seit November eine „Inzidenz“ von 200, auch die Nachbarlandkreise im Norden Brandenburgs wie Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin – sonst ebenfalls lange „Musterschüler“ – haben schon länger Inzidenzen über 200. Inzwischen hat ganz Brandenburg eine Inzidenz von 212,9. Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, wann das an die Seenplatte übergreift. Experten erwarten bis 12. Januar weitere Steigerungen, da die Zahlen der Vorwoche durch die Feiertage sehr niedrig lagen.

„Corona-Maßnahmen sollten klar, nachvollziehbar und überprüfbar sein“, forderte Schumacher. Das gelte für die Bewegungseinschränkung nicht wirklich. Nicht jeder Bürger wisse den tagesaktuellen Inzidenzwert seiner Stadt oder Region. Nicht jeder wisse, was genau für den heutigen Tag gilt oder wo die 15 Kilometer enden. Die GdP erwarte daher erheblich mehr Diskussionen mit der Polizei und den Mitarbeitern der Ordnungsämter.


17 Antworten zu “Warens Bürgermeister und Polizeigewerkschaft halten Sperren kaum für kontrollierbar”

  1. Micha sagt:

    Beschlüsse sind schnell verfasst aber an der Umsetzung hinkt es doch von Anfang an . Das Chaos der Politik war schon vor Corona da und es geht auch weiter . Beim ersten Lockdown hieß es Abstand, Hände waschen Masken bringen nichts . Und die Zahlen stiegen kaum bis wenig und oder konstant runter , treffen konnte man sich trotzdem und raus durfte man auch nach 20.00 Uhr . Dann mussten wir trotzdem Masken tragen weil die dann doch so wirkungsvoll sind ok ist noch erträglich . Jetzt trotz aller Maßnahmen gehen die Zahlen trotzdem hoch im Landkreis MSE wo weniger Menschen leben und in HRO bleibt es konstant weniger . Mh ….. ? Testen die sich hier zu Tode und in HRO nicht ,obwohl die Bevölkerungsdichte dort wesentlich höher ist . Keine Ahnung, aber was ist hier anders die Luft ? Oder ein ängstlicher Landrat der abgetaucht ist ? Mal ehrlich die Ausgangssperre nach 20.00 Uhr ist doch völliger Schwachsinn wenn am Tage alles normal läuft . Und hier ist doch nach 20.00 Uhr eh nix los . Die Sterblichkeit liegt im Schnitt bei den 82 jährigen am höchsten die müssen auf jeden Fall geschütz werden unsere älteren . Es wurde doch gesagt wir sind gerüstet mit Intensvbetten alles kein Problem und jetzt haben unsere Politiker Angst das Personal und Equipment an die Grenze kommt ??? Auch das war vor Corona schon kaputt gespart worden und bekannt . Es macht doch den Eindruck als wenn man uns zu 50 % was vom Pferd erzählt, anders glaubt das doch keiner mehr Angst und Verunsicherung ist hier wohl höher zu bewerten . Viele Selbstständige haben schon wirkliche Probleme , die Hilfen werden zögerlich oder gar nicht ausgezahlt . So kann es mit Sicherheit nicht weitergehen .

  2. RMK sagt:

    Micha , Sie haben den Nagel auf dem Kopf getroffen !

  3. Hans-Joachim Radisch sagt:

    Selbst wenn die Inzidenz bei 5000 liegen würde: Ausgangssperren zur Verhinderung des Betreten von menschenleeren Straßen und menschenleeren Gelände sind nach den rechtlichen Kriterien von Angemessenheit, Geeignetheit und Notwendigkeit niemals gerechtfertigt. Diese Drangsalierung durch eine inzwischen offenbar jedes Maß und Ziel verlierende Verwaltung ist genauso sinnfrei wie es die Forderung wäre, jedermann müsse sich in der Öffentlichkeit zur sicheren Abwehr von Viren selbst geißeln – gab es im Mittelalter als Abwehr gegen die Pest schon mal – , ein Kreuz oder einen Schlagstock tragen.

    • DirkNB sagt:

      Wie wäre es denn mal mit einem konkreten Vorschlag von Ihnen, wie man außer durch die Ausgangssperre die Menschen dazu bringen kann, sich nicht zu begegnen, damit sich Infektionsketten gar nicht erst bilden, sprich, dass sie voneinander Abstand halten. Appelle an die Vernunft gelten nicht als konkreter Vorschlag, da die Wirklichkeit gezeigt hat, dass das nichts bringt.

      • Dr.Hans-Joachim Radisch sagt:

        Ihr Einwand ist auf der Höhe der Zeit: „Appelle an die Vernunft gelten nicht als konkreter Vorschlag“ sagen Sie in offenbarer Übereinstimmung mit denjenigen, die in diesem Lande mit Verboten Kontaktreduzierungen vornehmen wollen. Wenn nur unvernünftige Vorschläge als konkret verwertbar gelten, sollten wir statt nächtlicher Ausgangssperren anordnen lassen, daß jeder Bürger um 20.11h zur Kontaktreduzierung eine Flasche Bier in den nächsten Gulli zu kippen hat. Das vermeidet zwar auch keinen Kontakt, erlaubt aber wenigstens den abendlichen Rundgang vor dem Schlafengehen durch die menschenleeren Straßen.
        Kurz: Warum um Himmels willen glauben Sie, daß irgendein Kontakt vermieden wird, wenn man daran gehindert werde, um 22.00h auf dem Feldweg hinter seinem Hause den Abendspaziergang zu absolvieren, bei dem man noch nie jemandem begegnet ist?

        Warum die martialische Ausgangssperre, wenn es doch ausreichen würde zu verbieten, daß sich nach 22.00h jemand mit Personen auf der Straße trifft, die nicht zu seinem Hausstand gehören, und beim ausnahmsweisen Begegnen anderer Personen sie in weniger als 3m Abstand zu passieren.

        Vernunft gilt in Coronazeiten zu Unrecht als unanständig, auch wenn Politik und Medien uns dies unablässig glauben mschen wollen.

        • anwalt sagt:

          Ihr Zitat:
          „Warum die martialische Ausgangssperre, wenn es doch ausreichen würde zu verbieten, daß sich nach 22.00h jemand mit Personen auf der Straße trifft, die nicht zu seinem Hausstand gehören, und beim ausnahmsweisen Begegnen anderer Personen sie in weniger als 3m Abstand zu passieren.“

          Hier trifft der Theoretiker „Anwalt Radisch“ auf die Praxis und erkennt nicht einmal, dass die eine Maßnahme (die aktuelle) schon sehr schwer zu kontrollieren ist, aber die andere Maßnahme (sein Vorschlag) unmöglich (!) zu kontrollieren ist.

          Das wäre so, als müssten die Staatsanwälte von morgen an Kontrollgänge durchführen und alle Falschparker aufschreiben und müssten diese Ordnungswidrigkeit direkt zu einem Gericht leiten und ausschließlich Richter dürfen das Verwarngeld oder den Bußgeldbescheid ausstellen, müssten aber vorher ein komplettes Verfahren durchführen (Zeugenanhörung etc.).
          Dann hätte man zwar auf dem Papier eine ganz tolle Maßnahme (falsch parken wird bestraft mit Verwarngeld in Höhe von xx Euro), aber in der Realität würden die Gerichte entweder vollkommen überlastet sein oder aber man würde absichtlich weniger kontrollieren.
          Wenn man aber weniger kontrolliert, merkt das auch der Bürger und hält sich nicht an die Regeln.
          Er hat ja auch keine Strafe zu befürchten, weil wenig oder gar nicht kontrolliert wird (siehe Handynutzung bei Autofahrern). Der Staat ist also auf die Mitmachmentalität des Bürgers angewiesen und die reicht leider nicht aus – das hat man jetzt über den Winter doch gemerkt.
          Man muss also mit einer Sanktion drohen (Bußgeld), damit der Bürger die Maßnahmen (Kontaktreduzierung) befolgt und diese Sanktionen müssen aber auch umsetzbar sein (Kontrollen).

          Ihr Vorschlag ist einfach unmöglich zu kontrollieren.
          Wenn aber eine Ausgangssperre gilt, sind die wenigen Fußgänger oder Fahrzeuge auf den Straßen viel einfacher zu kontrollieren und somit ist die Einhaltung von Kontaktreduzierungen auch viel einfacher zu kontrollieren.

          • Hermann W. sagt:

            Die Frage ist doch, warum muß denn eine einzelne Person kontrolliert werden? Der Sinn dieser Verfügung ist doch, dass sich nach 21 Uhr Menschengruppen treffen, die evtl. Alkohol konsumieren und deshalb die Regeln nicht einhalten.

          • anwalt sagt:

            An Hermann W.

            Aber in der Praxis läuft das doch anders:
            Da laufen 3 angetrunkene oder nüchterne Personen um 23 Uhr nebeneinander die Mozartstraße auf dem Gehweg entlang.
            Sie sehen von vorne Scheinwerfer und gehen kurz 4 Meter hintereinander. Also Person 1 dann 4 Meter Abstand dann Person 2 dann wieder 4 Meter und dann Person 3.
            Der Polizist müsste nun ohne die Ausgangssperre einfach vorbeifahren, weil erkennbar 3 einzelne Personen unterwegs sind und ohne Ausgangssperre dürfen die Personen das auch.
            Nach dem der Polizeiwagen vorbei ist, laufen die 3 Personen wieder nebeneinander und haben zu engen Kontakt.

            Mit Ausgangssperre sieht der Polizist die 3 Personen (jeweils 4 Meter Abstand) und kann sie mit einem Bußgeld belegen.
            Das Bußgeld hält die Personen davon ab überhaupt zu dritt oder überhaupt nach 21 Uhr auf die Straße zu gehen.
            (oder gemeinsam in einem Auto zu fahren oder auch allein)

            Wenn man jetzt eine Ausnahme bei der Ausgangssperre hinzufügen würde wie zum Beispiel:
            Alleine (1 Person) darf man von 21 Uhr bis 6 Uhr draußen sich aufhalten, darf der Polizist bei meinem Beispiel (4 Meter Abstand zwischen den 3 Personen) nichts machen und die Regelung (Ausgangssperre mit Ausnahme von Einzelpersonen) macht keinen Sinn, weil eben jeder sich ganz schnell zu einer „Einzelperson“ draußen machen kann.
            Selbst ein Treffen mit Autos auf einem Parkplatz (Jugendliche) wäre dann erlaubt.
            Jeder kommt mit seinem eigenen Auto (1 Person pro PKW) und sagen wir 5 PKW stehen nebeneinander mit jeweils einer Person drin auf dem Parkplatz.
            Und Nein, das denke ich mir nicht aus – das wird so gemacht (vorzugsweise in Waren am Parkplatz der Team Tankstelle und Aldi/Famila oder Obi Parkplatz.
            Irgendwann wird das den Autofahrern zu doof mit unterhalten durch so viele Fahrzeuge und sie setzen sich alle 5 in 2 Fahrzeuge und diese stehen dann nebeneinander (3 Personen in PKW 1 und 2 Personen in PKW 2) um sich zu unterhalten.
            Das ist ganz normales menschliches Verhalten und um diese Situation gar nicht erst entstehen zu lassen, darf niemand (außer zwingende Gründe) ab 21 Uhr raus.

            Natürlich sind damit auch alle Menschen betroffen, die sich immer an alle Regeln halten und sowieso nur alleine tagsüber oder abend oder nachts spazieren gehen und kein Problem darstellen.
            Aber um den Ordnungskräften (Polizei und Ordnungsamt) überhaupt die Chance zu geben bestimmte Maßnahmen kontrollierbar zu machen, muss man oft die Maßnahmen sehr stark für alle verallgemeinern. (alle ab 21 Uhr Ausgangssperre – egal ob alleine oder mit mehreren Personen)

        • DirkNB sagt:

          Thema verfehlt, würde ich sagen. Viel Polemik und immer noch keine sinnvollen konkreten Vorschläge, die ggf. auch noch Belege beibringen können, die Wirksamkeit versprechen. 5-

    • anwalt sagt:

      Lieber Herr Anwalt Radisch, Sie können gerne persönlich eine Maßnahme oder einen ganzen Maßnahmenkatalog als nicht gerechtfertigt ansehen.
      Allerdings haben nicht Sie zu entscheiden nach welchen Kriterien von Angemessenheit, Geeignetheit und Notwendigkeit eine Maßnahme gerechtfertigt ist, sondern am Ende Verwaltungsgerichte.
      Sie dürfen gerne gegen die Maßnahmen klagen.
      Es klingt aber so, als wenn Sie selbst innerlich nicht an den Erfolg dieser Klage glauben und deshalb nur Kommentare bei Wir-Sind-Müritzer schreiben, um so Ihren Frust zu mildern.

      • Dr.Hans-Joachim Radisch sagt:

        Lieber „anwalt“, da Ihnen die Ihnen auferlegten Einschränkungen offenbar gar nicht schwer und absurd genug sein können, möchte ich Ihr momentanes Wohlgefühl nicht durch die grundlose Ankündigung trüben, ausgerechnet das für die Müritzer zuständige Verwaltungsgericht Greifswald werde die nächtlichen Ausgangssperren noch vor der ohnehin schon für 2022 zu erwartenden Rücknahme aufheben.

    • oscar sagt:

      Ich gebe Herrn Dr.Radisch recht. Wochenlang wurde es seitens der Kreisverwaltung versäumt , geeignete Maßnahmen zum Schutz der Alten-und Pflegeheime und des Personals durch geignete Masken, Schutzbekleidung, Schnelltests,Schulungen etc. durchzuführen. Seit Ende Oktober wurde zugesehen,nachdem man sich den ganzen Sommer in „Sicherheit“ gewogen hat, wie täglich die Infektionszahlen erst die 100er Marke und jetzt die 200er Marke gerissen haben. Aber jetzt plötzlich wird die große Keule rausgeholt und alles verboten. Wir haben alle gelernt mit der Pandemie zu leben.Ich habe mich immer an die Regeln gehalten, war weder Weihnachten, noch Silvester in den Bergen oder auf den Kanaren. War froh, dass unsere Kinder in die Kitan bzw. in die Schule gehen konnten, um wenigstens etwas die seit Frühjahr entstandenen Wissenlücken aufzuholen. Aber das alles interessiert die Verwaltung nicht. Mit Allgemeinverfügungen, die es reichlich gibt, wird sicherlich weder die Pandemie bekämpft werden, noch die Firmen, die auf dem letzten Loch pfeifen gerettet werden. Das geht nur mit Verständnis und Einsehen der Bürger. Aber dafür wurde in den letzten Monaten wenig getan.

  4. Emma sagt:

    Mein Freund (ziemlich einziger Kontakt) wohnt 60 Kilometer von mir entfernt. Darf man sich da wenigstens noch sehen oder ist das auch kein triftiger Grund????

  5. Thomas sagt:

    Alles war schon wochenlang bekannt (Berlin, Brandenburg mit hohen Zahlen) aber gemacht wurde nichts. Im Aldi Edeka Real sowie Bauarbeiter in den Pausen oder mir dem Transporter auf dem Weg von oder zur Arbeit keiner trägt Maske gemacht wird nichts. Und so könnte man immer weiter aufzählen. Es wird in MSE ein großes Geheimnis drum gemacht wo welche zahlen sind dabei würden sich Leute noch mehr einschränken wenn sie wüssten das in ihrer Stadt ein hohes Risiko besteht. Aber die nächste Wahl kommt und die Bürger werden das gegängel nicht vergessen. Sie wollen die Bürger schützen schaffen es aber nicht Mal die Altenheime zu schützen. So lange wir Parkschein Kontrolleure und Radar Kontrollen haben haben wir genug Personal um auch Mal bei Aldi und Co Kontrollen zu machen. Ausgangssperre und 15 km Radius sind nicht zielführend und rechtlich denke ich auch nicht haltbar. Oder kommt das Virus ab dem 16. Km oder nach 20 Uhr. Es zeigt uns Bürgern nur das sie unfähig sind. Ich bin kein leugner und glaube auch das das alles schlimm ist und viele Maßnahmen richtig sind aber ersteinmal das alte vernünftig durchsetzen und kontrollieren als immer und immer wieder die Leute mit Blödsinn gängeln. Und was sind dann bitte triftige Gründe wenn ich das sinkende Schiff verlassen möchte zb ins Ausland was kein Risiko Gebiet ist dann ist ein triftigen Grund oder.

  6. Helga Krüger sagt:

    Ist das jetzt ein Witz?Nachts hat mein Hund lust auf Gassi 23 Uhr ,war eine Stunde unterwegs weder Autos noch Radfahrer oder Fussgänger zusehen. Und da mein Hund schon vor Corona immer Nachts laufen wollte muss ich sagen da war es genau so.Also liegt es daran nicht ,also woher kommt es ?

  7. w sagt:

    Zurück zum Kern: Dass man die Maßnahmen für kaum kontrollierbar hält, mag stimmen. Was sie bringen, muss manchmal auch erst erprobt werden, wie mit den Masken. Verordnungen rechtfertigen auch erst Strafe für die, die sie nicht einhalten. Vielleicht schrecken einige davor zurück, nach Mitternacht von einer heimlichen Party nach hause zurückzukehren. Sicher werden dann nicht alle auswärts übernachten wollen, nur wegen dem verbotenen Herumklönen. Das ist zwar auch nur ein Aspekt, aber ein Jurist, auch ein rechtslastiger, sollte in der Lage sein, mehrere Aspekte kritisch und selbstkritisch gegeneinander abzuwägen.
    Nun konzentriert Euch nicht weiter auf Herrn Doktors zugespitzte Randthemen sondern haltet noch kontaktärmer durch, bis die Masse geimpft und (ich meide Herdenimmunität) im physikalischen Sinn unkritisch geworden ist.

  8. Ich sagt:

    Vielleicht kann ich hiermit ein bisschen Licht ins dunkle bringen. Es geht sicherlich um die Personen die sich Abends auf ein Bier, einen Film oder einfach nur zum Quatschen mit mehreren Menschen treffen. Danach geht jeder alleine nach Hause. Werden Sie kontrolliert, haben Sie nichts gemacht, was Ihnen vorgeworfen werden kann. Obwohl sie gerade ein Treffen mit 5 Haushalten hatten. Durch die Ausgangssperre wird dies deutlich erschwert, es sollen ja private Kontakte reduziert werden. Und wenn der Mensch bei steigenden Zahlen, sich dementsprechend verhalten würde, bräuchten wir die ganzen Verbote nicht. Da wir aber eher nach Schlupflöchern suchen, als nach wie kann ich selbst was gegen die Pandemie tun, kommen wir ohne Verbote + Strafe nicht herum. Und natürlich trifft es nicht immer die Richtigen, aber das ist im Leben meistens so.