Welche Ausflüge sind an den Osterfeiertagen untersagt?

7. April 2020

Landesregierung präzisiert Regeln für Ostern: Die Landesregierung hat in einer telefonischen Konferenz klarstellende Regeln zum Verbot von tagestouristischen Ausflügen innerhalb des Landes zu Ostern vereinbart. „Wir appellieren an die Bürger, zu Ostern zuhause und in der Umgebung des eigenen Wohnsitzes zu bleiben. Niemand muss auf den Osterspaziergang verzichten. Aber es ist wichtig, soziale Kontakte zu vermeiden und so der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Wir haben jetzt noch einmal die Regeln für Osterausflüge weiterentwickelt, um für die Bürger Klarheit zu schaffen und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen“, erklärte Regierungssprecher Andreas Timm.
Und das ist untersagt:

Für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 00.00 Uhr, bis Montag, 13. April 2020, 24.00 Uhr, ist es den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt, tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln (Usedom, Rügen, Hiddensee, Poel, Halbinsel Fischland Darß Zingst), in das Gebiet der an der Ostsee gelegenen Städte und Gemeinden, einschließlich der Sund- und Boddengewässer sowie der Haffe und Wieken, in die Stadt Waren an der Müritz, in die Ämter Malchow, Malchin am Kummerower See, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Röbel-Müritz, Seenlandschaft Waren und in die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zu unternehmen.


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