Wieder Schmuggel von Pyrotechnik – Polizei warnt
Es geht schon wieder los: In den letzten Wochen haben Bundespolizisten bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs immer wieder die unerlaubte Einfuhr nicht zugelassener Pyrotechnik aus Polen festgestellt. Auch am vergangenen Wochenende. So wurde ein 38- jähriger polnischer Staatsangehöriger festgestellt, der im Handschuhfach seines Autos einen Karton mit 11 Feuerwerkskörpern der Kat. F3 mitführte.
Ein 25- jähriger sambischer Staatsangehöriger wurde als Mitreisender in einem Kfz mit dänischer Zulassung festgestellt und kontrolliert. Auch er führte diverse Feuerwerkskörper der Kat. P1 und F4 mit sich. Die Nettoexpolsivmasse betrug hier ca. 3876 Gramm. In beiden Fällen waren die Feuerwerkskörper ohne erforderliche Prüfzeichen. Eine Erlaubnis für die Einfuhr konnten beide Personen nicht vorweisen.
Die Bundespolizei warnt, wegen ihrer Gefährlichkeit ist die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Wer solche Feuerwerksköper trotzdem nach Deutschland einführt, verstößt gegen das Sprengstoff- und/ oder Zollrecht. Dies kann zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen. Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper an. Auch der Umgang mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten.