Wirtschaftskammern in MV: Wer Testpflicht verordnet, muss auch die Kosten tragen

14. April 2021

Die Wirtschaftskammern des Landes – die Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin sowie die beiden Handwerkskammern in Rostock und Schwerin – ihr Unverständnis gegenüber der gestern im Bundeskabinett verabschiedeten modifizierten Arbeitsschutzverordnung geäußert.  „Wer die Testpflicht in den Unternehmen verordnet, der muss auch bereit sein, dafür die Kosten zu tragen. Die im Vorfeld der Beschlussfassung von einzelnen Bundespolitikern geäußerte Unterstellung, wonach sich die Wirtschaft bislang kaum an den Kosten für die Pandemiebekämpfung beteiligt hätte, ist ein Schlag ins Gesicht all der Unternehmen, die gerade massiv unter Schließungen oder Beschränkungen leiden. Alle Unternehmen haben in den vergangenen dreizehn Monaten große Anstrengungen unternommen, ihre Beschäftigten und Kunden durch umfassende Hygienekonzepte, Homeoffice-Lösungen, Maskenpflicht und Abstandsgebote zu schützen, und tragen damit wesentlich zur Eindämmung der Pandemie bei“, so Matthias Belke, geschäftsführender Präsident der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern.

Auch die Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen oder Lösungen für die Kinderbetreuung seien durch die Wirtschaft erfolgt. Diese Maßnahmen würden das hohe Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen zeigen und seien auch immer mit Kosten verbunden. Zudem habe innerhalb von kürzester Zeit weit über die Hälfte der Betriebe ihren Beschäftigten freiwillig Tests angeboten. Es isei daher enttäuschend, dass die Bundesregierung nicht weiter auf dieses freiwillige Engagement setze.

Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern, Axel Hochschild, weist in diesem Zusammenhang darauf hin: „Der Versuch, die Verantwortung und die Kosten der Pandemiebekämpfung jetzt durch den Bund auf die Wirtschaft zu verlagern, ist ein falsches Signal. Die Beschaffung von ausreichenden Mengen an Impfstoffen, Masken und Tests sollte im Mittelpunkt der Anstrengungen des Bundes stehen. Vor allem aber brauchen die Unternehmen echte Perspektiven. Wir fordern deshalb konsequente Maßnahmen und geeignete Konzepte, die den Menschen wieder Mut und Unternehmen Planungssicherheit vermitteln.“

Mit der  beschlossenen Verordnung mute man den Unternehmen weitere Kosten zu. Der Bund definiere die durch die Unternehmen in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten auf rund 10  Euro je Beschäftigten und Woche. Nicht in dieser Summe berücksichtigt seien organisatorische Kosten für Beschaffung und Verteilung der Tests, die gerade kleine Unternehmen vor große Herausforderungen stellen würden. Daher forden die Wirtschaftskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung auf, dem Beispiel anderer Länder zu folgen und die mit der Testpflicht verbundenen Kosten den Unternehmen zu erstatten bzw. einen Steuerbonus hierfür einzuführen.

Unter dem Namen „IHKs in Mecklenburg-Vorpommern“ haben sich die drei Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie vertreten rund 85.000 Unternehmen, die etwa 500.000 Mitarbeiter beschäftigen.


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