Zwangsdoping: Rehabilitierung für DDR-Doping-Opfer
Die Verabreichung von Dopingmitteln an eine ehemalige Sportlerin in der DDR mit fortwirkenden gesundheitlichen Folgen wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald als rechtsstaatswidrig anerkannt und ihr somit eine Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zugesprochen. Die von der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur langjährig betreute Betroffene kann auf Grundlage des Rehabilitierungsbescheids nun beim Versorgungsamt einen Ausgleich für ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen. Der Beschluss vom 28.12.2020 (AZ: 5 A 917/19 HGW) ist noch nicht rechtskräftig.
Die Landesbeauftragte Anne Drescher begrüßte den Beschluss: „Das Verwaltungsgericht hat deutlich begründet, dass es sich beim Zwangsdoping gegenüber der Betroffenen um einen rechtsstaatswidrigen Willkürakt handelt. Die Entscheidung zeigt einen möglichen Weg für in der DDR sportgeschädigte Betroffene zu einer nachhaltigen Versorgung. Für die komplizierten und langwierigen Verfahren ist eine kompetente Betreuung durch die Landesbeauftragtenbehörden der jeweiligen Länder unbedingt zu empfehlen: insbesondere wegen der Nachweise, Begründungen und der vorzubereitenden Begutachtungen. Fehler bei der Antragstellung lassen sich oft nicht mehr korrigieren.“
Anträge nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz können ohne Einhaltung von Antragsfristen gestellt werden. Zuständig ist die Rehabilitierungsbehörde des Bundeslandes, auf dessen Gebiet die zu rehabilitierende Maßnahme stattgefunden hat. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Rehabilitierungsbehörde das Justizministerium.