Ex-AWO-Chef Olijnyk legt Revision gegen Haft-Urteil ein

17. Juni 2021

Das war zu erwarten: Der ehemalige Geschäftsführer der AWO Müritz, Peter Olijnyk, der in der vergangenen Woche zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt wurde (WsM berichtete), hat Revision eingelegt. Olijnyk will jetzt beim Bundesgerichtshof erreichen, dass das Urteil des Landgerichts Schwerin aufgehoben wird. Neben der Haftstrafe wurde auch die Einziehung von 350.000 Euro seines Vermögens angeordnet.
Die Anklage hatte dem 72-jährigen Olijnyk und dem 78 Jahre alten ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann vorgeworfen, 2005 und 2012 ohne die Mitwirkung anderer Vorstandsmitglieder Olijnyks Einkommen unangemessen erhöht zu haben. Dadurch sei der AWO ein Schaden von rund einer Million Euro entstanden. Lohmann wurde wegen Beihilfe zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hat das Urteil gleich akzeptiert.


Eine Antwort zu “Ex-AWO-Chef Olijnyk legt Revision gegen Haft-Urteil ein”

  1. Beppo Straßenkeher sagt:

    Schade, dass der Bundesgerichtshof die Strafe nicht gleich mal verdoppeln kann. Hoffen wir, dass er schnell entscheidet. Nicht das der Verurteilte noch infolge geistiger Umnachtung oder anderer Gebrechen von der Gesellschaft anderer Krimineller seines Kalibers verschont bleibt. In der Rangfolge der übelsten Gefängnisse Deutschlands liegt die JVA Bützow in MV auf Platz 2, das wäre doch ein schönes Plätzchen für Olijnyk. Den Knast hätte er sich zumindest redlich verdient.