62-Jähriger lockt Jungen in Wohnung – Bewährung

24. März 2023

Wegen sexuellen Missbrauchs von minderjährigen Jungen in fünf Fällen hat das Landgericht Neubrandenburg einen Mann aus Stavenhagen zu einem Jahr und fünf Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde aber auf Bewährung ausgesetzt. Es gebe mehrere Gründe dafür, sagte Richterin Daniela Lieschke, die dem 62-Jährigen mit energischem Nachdruck außerdem kräftig ermahnte, sich künftig von Kindern fernzuhalten. Der Mann hatte von 2020 bis Ende 2021 Jungen im Alter zwischen 10 und 16 Jahren zu sich in die Wohnung gelockt, wo sie Playstation spielen durften, und dies für sexuelle Avancen ausgenutzt.

So war der 62-Jährige bisher nicht vorbestraft, er war seit Ende 2021, als die Fälle aufgefallen waren , zwar auf freiem Fuß, aber nicht mehr straffällig geworden und er hatte die Taten zum größten Teil vor Gericht gestanden. „Wir haben ihm das abgenommen, dass es ihm leid tut“, sagte die Richterin am Ende.

Der Prozess war nicht öffentlich geführt worden. Insgesamt gab es 15 Fälle, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage aufführte. Doch das Landgericht ließ nur neun Fälle zu. Davon wurden noch einmal vier Fälle fallen gelassen.

Verurteilt wurde der Rentner vor allem, weil er fünfmal sexuelle Annäherungen bei Minderjährigen versucht hatte. So hatte er an drei unterschiedlichen Tagen einen Zehnjährigen gefragt, ob dieser ihm „einen rubbeln“ oder mit ihm „bumsen“ wolle. Der Junge, der gerade ein Videospiel spielte, habe im Beisein eines anderen Kindes das aber abgelehnt, sagte die Richterin. In einem weiteren Fall soll der Mann dem Kind eine Nacktaufnahme von sich in der Wanne gezeigt haben, ebenfalls mit einer anzüglichen Aufforderung. Vergebens.

Alle diese Fälle sind aber strafbar, in der Regel mit mehreren Monaten Freiheitsstrafe, ließ die Richterin wissen. Mit seinem Geständnis habe der Mann aber dem damals Zehnjährigen eine Aussage vor Gericht erspart. Das Urteil lag einen Monat unter der Forderung der Staatsanwältin. Diese hatte aber darauf plädiert, dass es keine Bewährung geben sollte. Dem folgte die Kammer nicht. 

Die Richterin fand aber deutliche Worte. Der Verurteilte solle sich „den Rest seines Lebens von Kindern fern halten.“ Zu sieben noch minderjährigen Kindern aus der Region wurde ihm absolut jeder Kontakt verboten. Zudem soll der Mann jeden Wohnsitzwechsel mitteilen und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. 

Auch der sexuelle Kontakt zu einem damals 16-jährigen Jungen sei etwas, was man nicht mache, redete die Richterin dem Mann ins Gewissen. Doch im Prozess sei nicht herausgekommen, dass der Jugendliche dazu gezwungen wurde. Zudem war ein weiteres Kind in der Zeit in der Wohnung, aber mit der Playstation beschäftigt, so dass es davon nichts mitbekam. Auch die Aussage des Jugendlichen habe nichts Strafbares ergeben. Somit könne man nicht ausschließen, dass diese Fälle freiwillig geschehen seien.

Das Urteil akzeptierten beide Seiten – Staatsanwältin und Verurteilter – sogar noch im Gerichtssaal. Damit ist es rechtskräftig. „Lassen Sie sich nichts zu Schulden kommen, sonst ist die Bewährung sofort weg“, gab die Richterin dem Mann mit auf den Weg.  Da kenne sie kein Pardon.


2 Antworten zu “62-Jähriger lockt Jungen in Wohnung – Bewährung”

  1. Steffen sagt:

    Ich verstehe nicht warum Sexualstraftäter so oft mit Bewährung davon kommen.
    Solche taten beeinflussen das ganze Leben der Opfer nachhaltig bis ins Erwachsenenalter.
    Meiner Meinung sollte die Chance auf Bewährung in solchen Fällen ausgeschlossen sein.

  2. Kerstin Kühn sagt:

    Die Sexualstraftäter werden in Deutschland mit Samthandschuhen angefasst.
    Sie müssten für mehrere Jahre ins Gefängnis gehen und keiner von ihnen sollte Bewährung bekommen.
    Die Rechtssprechung hier ist ein Witz.