Änderungen der Landesbauordnung in MV

17. April 2024

Die Landesregierung hat gestern den Weg für Anpassungen der Landesbauordnung und anderer Gesetze mit zwei zentralen Zielen freigemacht. Zum einen gehe es um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beim Schaffen von neuem Wohnraum in vorhandenen Bestandsbauten, so Bauminister Christian Pegel. Zum anderen solle die Nutzung Erneuerbarer Energien beim Bauen erleichtert werden.
Und darum geht’s:

So sollen Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Meter Höhe und drei Meter Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern. „Dies betont die Bedeutung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, beseitigt Rechtsunsicherheiten und schafft Planungsklarheit für Bauherr und Entwurfsverfassende. Außerdem werden die Abstandserfordernisse für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dächern gelockert. Damit können Anlagen insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern größer dimensioniert werden. Ziel ist, auf möglichst vielen Dächern Solaranlagen zu installieren“, so Landesbauminister Christian Pegel.

Weiterhin soll der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken genehmigungsfrei gestellt werden. „Damit soll eine besonders einfache Möglichkeit, neuen Wohnraum ohne zusätzliche Flächenversiegelung und ohne zunächst in komplexen Bauplanungsverfahren neue Baugebiete schaffen zu müssen, ermöglicht werden“, erläutert Bauminister Christian Pegel.

Ferner soll eine Verfahrensänderung bei der Genehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zur Beschleunigung bei der Schaffung dieses zusätzlichen Wohnraums führen. Außerdem wird die in vielen kommunalen Satzungen vorgesehene Verpflichtung zur Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen entfallen, wenn in einem Gebäude Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstocken des Gebäudes oder Ausbau des Dachraums geschaffen wird. „Auch hier soll es einfacher werden, wenn diese schnelle und unkomplizierte Weise genutzt wird, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen“, so der Minister. Hierfür hat die Landesregierung auf seiner gestrigen Sitzung die Durchführung der Verbändeanhörung freigegeben.


2 Antworten zu “Änderungen der Landesbauordnung in MV”

  1. Birgit Möhring sagt:

    Die Auflagen für Eigenheimbesitzer mit kleinen Grundstücken werden hier einseitig sehr stark belastet und alle Nachbarn werden über die Massen Lärmbelästigungen ausgesetzt.
    Wo ist hier die Einspruch- und Beschwerdestelle?

  2. Bernd Kurschat sagt:

    Endlich mal ein Ministerium das für schnellen Fortschritt sorgt und sich um schnelle Lösungen bemüht und es gibt sicher noch viele Hürden die beseitigt werden müssen,Einsprüche sicher auch die vielleicht auch auf kurzen Wegen zu klären sind.

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