Arbeitsagentur: „Urlaub“ für Arbeitslose nur nach vorheriger Genehmigung

10. Juli 2019

Arbeitslose haben keinen Urlaubsanspruch. Sie können aber verreisen, wenn die Arbeitsagentur vorher zustimmt. Durch die Ortsabwesenheit darf allerdings weder eine Arbeitsaufnahme noch die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gefährdet sein. Und: Der Antrag muss vorher gestellt werden.

Einen „Urlaubsanspruch“, wie er Arbeitnehmern und Auszubildenden während einer Beschäftigung zusteht, gibt es so nicht. Trotzdem kann verreisen, wer arbeitslos ist.

Der Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur, Thomas Besse weiß, wie es trotzdem mit den Ferien klappt: „Voraussetzung ist das vorherige Einverständnis der Agentur für Arbeit. Wer Urlaub machen will, muss sich vorher unbedingt persönlich oder telefonisch bei der Arbeitsagentur melden. Liegt das Einverständnis vor, ist eine Weiterzahlung des Arbeitslosengelds für insgesamt drei Wochen im Jahr möglich.“

Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Der Agenturchef sagt, warum die Genehmigung erst kurz vor Reiseantritt – üblicher Weise eine Woche vorher – erteilt werden kann. „Nur so kann die Vermittlungsfachkraft erklären, dass sich durch die Ortsabwesenheit weder eine Weiterbildung verschiebt, ein Vorstellungsgespräch platzt oder sich gar ein Arbeitsangebot zerschlägt.“

Wer ohne vorherige Genehmigung in den Urlaub reist, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – für die Dauer der Abwesenheit – und muss zu Unrecht erhaltenes Geld zurückzahlen. Also besser rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen. Anfragen können telefonisch unter der kostenlosen Servicerufnummer 0800 4 5555 00 geklärt werden.

Diese Regelungen gelten nicht für Arbeitslosengeld II-Bezieher. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, sollte sich unbedingt, vor seinen Urlaubsplanungen, mit seinem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter in Verbindung setzen.


Eine Antwort zu “Arbeitsagentur: „Urlaub“ für Arbeitslose nur nach vorheriger Genehmigung”

  1. C.K. sagt:

    Dieses Vorgehen ist zynisch- da es um arbeitslose Menschen geht, wird wohl davon ausgegangen, das sowie kein Geld vorhanden ist, um überhaupt eine Urlaubsreise anzutreten.
    Eine Woche vor Reiseantritt – das klingt nach einer Bestrafung – und zwar für die ganze Familie desjenigen, der in die Abhängigkeit des Arbeitsamtes geraten ist.