Champagner-Diebe im Schnell-Verfahren verurteilt

6. Januar 2021

Das ging wirklich mal schnell: Das Amtsgericht Neubrandenburg hat jetzt zwei junge Männer wegen bandenmäßigen Diebstahls verurteilt – und das nicht mal 24 Stunden nach ihrer Tat. Die beiden aus Russland stammenden Männer hatte am Dienstagnachmittag scheinbar harmlos den Supermarkt am Oberbachzentrum in Neubrandenburg an der Bundesstraße 192 betreten. Weil sie sich wohl unbeobachtet fühlten, verstauten sie gleich mal zehn Flaschen „Schampus“, eine Tüte Chips und ein Plüschtier in ihrem Behältnis. Doch sie waren nicht unbeobachtet.

Ein Ladendetektiv hatte den 21-Jährigen und seinen 19-jährigen Bekannten „im Visier“. Als die beiden aus Berlin angereisten Männer den Markt verlassen wollten, ohne wenigstens Chips oder Plüschtier zu bezahlen, griffen die Angestellten zu. Da blieb nicht mehr viel abzustreiten.

Die alarmierte Polizei fand die Beute im Rucksack. Was die Täter mit dem Champagner im Wert von etwa 500 Euro wollten, sagten sie nicht, auch nicht, was das Plüschtier dabei sollte. Da sie geständig waren, kamen die Männer heute in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Der Ältere wurde zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde aber für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt –- falls der Mann nochmal auf „Champagner-Tour“ gehen wolle. Der 19-Jährige erhielt erstmal eine „jugendrichterliche Verwarnung.“ Ob es noch Komplizen gab, wie Ermittler in solchen Fällen vermuten, blieb unklar.

Erst vor zwei Monaten hatte schon ein – allerdings erst 16-jähriger Dieb – in der Oststadt von Neubrandenburg diese Masche versucht  und war ertappt worden. Der Jugendliche, ebenfalls aus Russland, hatte sogar zwölf Flaschen im Wert von mehr als 600 Euro im Rucksack. Davon hatte er elf Flaschen mit Silberfolie umwickelt, damit die Diebstahlsicherungsanlage nicht anschlagen sollte. Das tat diese aber doch mit lautem Piepsen – und der Champagner-Langfinger wurde gefasst.


4 Antworten zu “Champagner-Diebe im Schnell-Verfahren verurteilt”

  1. Kein Anwalt sagt:

    Sorry, aber 5 Monate Knast für 500 Euro Diebstahl (kein Raub, kein Einbruch) finde ich stark übertrieben ohne die Langfinger in Schutz zu nehmen.
    Entweder, der Täter hatte schon andere Taten vorzuweisen oder der Richter ist ein wenig über das Ziel hinausgeschossen.
    Bandenmäßiger Diebstahl bei 2 Leuten ist auch stark anzuzweifeln.

    • Hermann W. sagt:

      5 Monate auf Bewährung!! Also nur die gelbe Karte. So ein Schuss vor den Bug wird eventuell für die Zukunft wirken.

  2. Kein Anwalt sagt:

    Äh, Nein!
    5 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt für 2 Jahre auf Bewährung.
    Wenn also in den 2 Jahren Bewährung was passiert – und da könnte schon ein Unfall mit Personenschaden (also normaler Auffahrunfall und der andere Unfallgegner hat Nackenschmerzen) ausreichen damit man dann für 5 Monate in den Knast muss. Müsste man genau in den Auflagen lesen, welche Straftaten die Bewährung verletzen.
    5 Monate Freiheitsstrafe ist das Urteil und das finde ich persönlich einfach viel zu stark, es sei denn der Täter hatte schon eine gewisse Justizvorgeschichte und es ist nicht sein erster Gerichtstermin gewesen.