Coup für die Polizei der Seenplatte: Betrüger aus Berlin gestellt
Ein Anruf von einem Telefonanbieter bei der Polizei Neustrelitz hat am Donnerstag alles ins Rollen gebracht – dann musste es für Kripo-Ermittler und Revierbeamten ganz schnell gehen: Ein Betrüger aus Berlin solle demnächst in der Gegend sein, so der Hinweis. Ein Fälscher, der Produkte ordert, nicht bezahlt, sie aber weiterverkauft. Ein paar Telefonate und Recherchen brachten ein erstes Aha-Erlebnis für die Ermittler. Der Verdächtige sollte vermutlich am Freitag Pakete in Shops in Burg Stargard und Neustrelitz erhalten. Inhalt: Technische Geräte einer deutschen Telekommunikationsfirma. Er soll dort seit einiger Zeit mit gefälschten Adressen und Kontakten bestellt haben. Er ließ die Sendungen dann umleiten in Paketshops und holte sie dort mit gefälschten Ausweisen ab. Soweit die Vorwürfe. Das Prozedere war der betroffenen Firma aufgefallen. Ein Mitarbeiter rief die örtliche Polizei.
Die Revierbeamten in beiden Orten hielten sich am Freitag bereit. Und tatsächlich: Der mutmaßliche Fälscher und Betrüger tauchte zuerst in Burg Stargard auf, um das erste Paket abzuholen. Eine Meldung an die Kollegen in Neustrelitz erfolgte. Dadurch hatten sie eine Beschreibung zu seinem Aussehen und Auto.
Die Beamten entdeckten den Mercedes bei einem Paketshop in Neustrelitz. Als der Verdächtige auftauchte, ignorierte er die Beamten. Als ein Beamter zum Auto ging, fuhr der Mann trotzdem an, so dass er den Beamten fast umgefahren hätte. Die Polizisten holten ihn mit Gewalt aus dem Auto. Während der Maßnahmen versuchte der 29-Jährige noch, diverse Dokumente mit einem kleinen Aktenvernichter im Auto zu schreddern. Auch davon mussten ihn die Beamten mit Gewalt abhalten.
Seine Wohnung in Berlin wurde nach Erlaubnis der hiesigen Justiz von Polizeibeamten aus Berlin im Rahmen der Amtshilfe durchsucht. Dort wurden etliche Datenträger und Fälscherutensilien beschlagnahmt. Eine Durchsuchung seiner Geschäftsräume, in denen er die unbezahlten Produkte aus den Paketen mutmaßlich offiziell verkauft, lehnte die Justiz ab.
Gegen den Verdächtigen, der mehr als 140-mal polizeilich in Deutschland wegen Betrugs bekannt ist und etwa 30 Alias-Namen benutzt haben soll, wurde ein Haftantrag gestellt. Der wurde am Freitagnachmittag durch den Richter am zuständige Amtsgericht Waren abgelehnt. Er wurde daraufhin aus dem Revier Neustrelitz wieder entlassen.
Ihm wird unter anderem vorgeworfen, sich mit gefälschten Identitäten aus dem südeuropäischen Ausland ausgewiesen zu haben. Der 29-Jährige ist allerdings türkischer Abstammung. Er soll in etlichen Fällen die Masche mit der Produktbestellung, die nicht bezahlt wurde, durchgezogen haben. In wie vielen Fällen der Mann agiert hat und welche Schadenssumme der Firma dadurch entstanden ist, kann noch nicht genau gesagt werden. Es geht aber in die Tausende.
Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang inklusive der Zusammenarbeit mit Behörden in anderen betroffenen Bundesländern dauern an.
Ich verstehe nicht, warum die Justiz die Durchsuchung der „Diensträume“ abgelehnt hat.
Irgend etwas scheint mit meinem Rechtsempfinden nicht zu stimmen,wie kann man so jemand wieder auf freien Fuß setzten?Bürger welche die GEZ(ich weiss,es ist nicht mehr d.korrekte Bezeichnung)entrichten,werden zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Betrug, wie oben geschildert und nicht bezahlten Rundfunkbeitrag sind grundsätzlich zwei verschiedene Sachverhalte und können daher nicht miteinander verglichen werden. Das wäre inetwas so, Äpfel mit Birnen zu vergeleichen.
Im o.g. Fall hat das Gericht sehr wahrscheinlich keine Haftgründe gesehen. Wo sie diese finden? s. §§ 112, 112a StPO
Flucht (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO) …
Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) …
Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO) …
Der Verdacht eines Schwerstverbrechens (§ 112 Abs. 3 StPO) …
Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO)
Bei nicht gezahlten Rundfunkgebühren kann man in sog. Beugehaft/ Zwangshaft nach der Zivilprozeßordnung genommen werden um einer gerichtlichen Anordnung nachzukommen. (§§ 888, 913 ZPO)
Im Grunde sind wir RECHT GLÜCKLICH, DOCH HABEN WIR NICHT IMMER GLÜCK MIT DEM RECHT, Frage. Ja es ist ein Unterschied, ob nur nicht bezahlte Ware weiter veräußert wird, oder ob einer staatlich auferlegten Zahlungen, auch wenn sie fragwürdig erscheint, nicht nachgekommen wird. Bei dem fragwürdigen Warenverkehr ist ja der steuerliche Verlust und evtl. Schaden ja noch nicht nachgewiesen, bei den Rundfunkgebühren schon. Dazu müsste man auch noch wissen, ob die primären Lieferanten Anzeige erstattet haben. Mit anderen Worten- wo kein Kläger, da kein Richter. C’est la vie
…und die Richter im Warener Amtsgericht haben auch ein eigenartiges Rechtsempfinden…in vielerlei Hinsicht und zu ganz verschiedenen Themen
Mehrfach einschlägig vorbestraft und auf frischer Tat erneut erwischt….keine Wiederholungsgefahr…? Will bei der Festnahme Spuren vernichten…keine Verdunkelungsgefahr…?
Justizia ist einfach mal wieder vollblind und zerstört die gute Polizeiarbeit! Ist bestimmt sehr motivierend für alle Beamten! Vor allem für den, der noch fast überfahren wurde!
lt. Wikipedia ist das Verb türken ein umgangssprachlicher Ausdruck für vortäuschen, fälschen,Da es diskriminierend klingt, hat es natürlich nichts mit Türken zu ntun und deshalb ist nach geltendem deutschen Recht natürlich Freispruch angesagt.
Anders das Nichtbezahlen der GEZ-übrigens korrekte Bezeichnung GedankenEntwirrZentrale