Das BGH-Urteil zum AGB-Änderungsmechanismus: Was bedeutet dies für die Kunden der Müritz-Sparkasse?

4. November 2021

Anfang November werden alle Privatkunden der Müritz-Sparkasse Post erhalten – entweder in den Briefkasten oder in das elektronische Postfach. Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 27.04.2021 entschieden, dass ein bisher übliches Verfahren zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr angewendet werden kann. Konkret: Wenn die Müritz-Sparkasse ihren Kunden bisher eine Änderung der Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat, hatten diese in der Regel die Möglichkeit innerhalb von zwei Monaten der Änderung zu widersprechen. Die Änderung wurde gültig, wenn die Kunden ihr nicht widersprachen.

Dieses Verfahren war über Jahrzehnte die gängige Praxis. Nicht nur bei Banken und Sparkassen angewandt, sondern auch in vielen anderen Wirtschaftszweigen. Es war für beide Seiten transparent und einfach handhabbar. Nach dem Spruch des BGH muss das Verfahren nun teilweise angepasst werden. Die Entscheidung des BGH betrifft dabei ausschließlich das gewählte Verfahren zur Vertragsanpassung. Es sagt nichts aus über den Inhalt der Verträge und damit die Angemessenheit vereinbarter Leistungen und Gegenleistungen.

Die Entscheidung des BGH sorgt bei den Kunden der Banken und Sparkassen zum Teil für Unsicherheit in Bezug auf die bestehende Kundenbeziehung. Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen, müssen die in der Vergangenheit über den AGB- Änderungsmechanismus mitgeteilten Bedingungen neu mit den Kunden vereinbart werden. Dies geht nur über eine aktive Zustimmung seitens der Kunden.

Aus dem BGH-Urteil ergeben sich zwei konkrete Folgen. Erstens: Dadurch, dass der BGH das allgemein übliche Verfahren der AGB-Änderung in Teilen beanstandet hat, ist nicht auszuschließen, dass auch für Kunden der Müritz-Sparkasse die vollzogenen Änderungen in den AGB nicht wirksam geworden sind.

Zweitens: Das BGH-Urteil bedeutet auch, dass eine neue Regelung für zukünftige AGB-Änderungen der Banken und Sparkassen erarbeitet werden muss. Wichtig ist, auch in Zukunft auf einfachen Wegen mit den Kunden kommunizieren und die Geschäftsbeziehung führen zu können. Niemand hat Lust darauf, sich ständig durch viele Seiten Papier arbeiten zu müssen – solche Lösungen sind heutzutage auch nicht nachhaltig.

Fazit: Banken und Sparkassen benötigen für künftige Vertragsänderungen die ausdrückliche Genehmigung der Kunden. Um es einfach für alle Beteiligten zu halten, bittet die Müritz-Sparkasse ihre Kunden, die Zustimmung zu den Bedingungswerken online auf www.mueritz-sparkasse.de/zustimmen oder persönlich vor Ort in einer der Filialen zeitnah zu erteilen.


Eine Antwort zu “Das BGH-Urteil zum AGB-Änderungsmechanismus: Was bedeutet dies für die Kunden der Müritz-Sparkasse?”

  1. Leon sagt:

    Es ist unzumutbar, 99 Seiten zu lesen und zu verstehen. Die Sparkassen sollten diese Vertragsbedingungen kürzer und allgemeinverständlicher fassen. So kann man dem jedenfalls nicht zustimmen, weil die Gefahr besteht, daß Regelungen enthalten sind, die man gar nicht will.
    Man kann natürlich auch zu seinem Kundenberater gehen und sich Seite für Seite erklären lassen.