Erfolgsgeschichte: Kein Motorboot mehr auf dem Woterfitzsee
Angler, Anwohner, Gewerbetreibende und Nationalparkamt ziehen Bilanz: Zwei Jahre freiwillige Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Fischerei auf dem Woterfitzsee“.
Ende November trafen sich die Unterzeichner der Vereinbarung. Diese zielt auf die Weiterentwicklung des Nationalparks durch Schutz von Natur und Landschaft ab. Auslöser dieser Vereinbarung war das illegale Befahren des Woterfitzsees mit Motorbooten. Nicht nur die Natur, sondern auch Kanufahrer und Angler wurden durch die Missachtung des generellen Verbotes zur Nutzung von Motorantrieben an Booten im Nationalpark gestört. Die Ruhe auf der „Alten Fahrt“ zwischen Schillersdorf und Bolter Mühle war dahin. Durch Selbstkontrolle und Mitteilung von Verstößen beruhigte sich die Lage aber sehr schnell, nachdem die Vereinbarung geschlossen wurde: Weder 2018 noch 2019 wurden illegale Befahrungen von Motor- oder Segelbooten registriert. Außerdem wurde die Beschilderung verbessert und der Angelkartenverkauf neu geregelt.
„Die Vereinbarung hat die Eigenverantwortung der Unterzeichner für eine rücksichtsvolle und schonende Nutzung des Woterfitzsees gestärkt“ betont Dr. Sven Rannow, Mitarbeiter des Nationalparkamtes. „Die Leute wollen sich ihre Ruhe und Erholung nicht durch wenige Unverbesserliche kaputt machen lassen“.
Während sich die Situation im Nationalpark verbessert hat, sorgt die Befahrensregelung für die Mirower Seenkette bis zum Leppinsee aber immer noch für Verärgerung. Häufig wird missachtet, dass die Gewässer nur durch Anlieger befahren werden dürfen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht. Gemeinsam will man bei den zuständigen Behörden des Landkreises auf eine bessere Kontrolle und striktere Umsetzung der Schutzvorschriften drängen.
Der Woterfitzsee ist mit 290 ha einer der größten Seen innerhalb des Müritz-Nationalparks. Darüber hinaus ist er Bestandteil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte“.
Zur Gewährleistung des Schutzzweckes ist es auf allen Gewässern im Nationalpark untersagt, motorgetriebene Wasserfahrzeuge zu benutzen, zu Segeln sowie außerhalb der dafür ausgewiesenen Seen und Stellen zu baden oder zu angeln.
Als Bestandteil der Wasserwanderstrecke „Alte Fahrt“ besitzt der Woterfitzsee als Kanugewässer eine traditionelle Bedeutung. Die Nutzungsregeln stehen auf der Webseite des Nationalparkamtes.
Bild: Neue Schilder weisen eindeutig auf die Regeln hin. Der Ärger um die Motorboote ist beigelegt. (Foto: NPA Müritz)