Friseure öffnen heute unter strengen Auflagen

4. Mai 2020

Man sieht es es auch vielen Müritzern an: Die Haare brauchen dringend eine Friseurschere und hier und da auch frische Farbe. Ab heute dürfen die Friseure wieder öffnen, dem Vernehmen nach sind die Termine von vielen Friseuren schon gut gefüllt. Doch es gibt etliche Vorschriften, die beachtet werden müssen – von den Friseuren genauso wie von den Kunden.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat Regeln erarbeitet.
Demnach gilt:

  • Friseure und Kunden müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen
  • Nach jedem Kunden müssen Friseure Einmalhandschuhe sowie den Mund-Nasen-Schutz wechseln und ihre Hände desinfizieren
  • Kunden sollten sich nach dem Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren
  • Kunden und Beschäftigte mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen sich nicht im Salon aufhalten
  • Rund um jeden Arbeitsplatz muss ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Beschäftigten und Kunden gewahrt werden können
  • Die einzelnen Arbeitszonen sollten markiert oder abgesperrt werden
  • Vor jedem Haarschnitt werden die Haare im Salon gewaschen, weil derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Coronaviren an Haaren anlagern
  • Für jeden Kunden müssen unbenutzte oder gereinigte Scheren etc. verwendet werden
  • Nicht erlaubt sind gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege
  • Die Räume müssen gut durchlüftet sein
  • Um Kontakte mit Geräten so gering wie möglich zu halten, dürfen sich Kunden die Haare nicht selbst föhnen

Eine Antwort zu “Friseure öffnen heute unter strengen Auflagen”

  1. Anna sagt:

    Haare waschen und gut durchlüften….
    Viel Spaß dann.
    In den Regeln steht nämlich „selbst bei schlechten Witterungsverhältnissen“

    Nichts gegen den Schutz der Mitarbeiter, aber es wird hier in diesem Fall extrem übertrieben.
    Selbst wenn sich Coronaviren an den Haaren abgesetzt hätten, ist doch eine Übertragung fast schon ausgeschlossen.
    Der Friseur trägt eine Maske (soll er nicht sogar eine FFP 3 Maske tragen?) und desinfiziert sich danach sowieso wieder die Hände und die Scheren auch.
    Man kann den Kunden ja darauf hinweisen, dass er vor dem Friseurbesuch die Haare selber waschen soll und dann es vermeiden sollte, die Haare anzufassen.
    Wenn der Kunde seine Hände desinfiziert und eine Maske trägt, dann kann er eigentlich auch seine Haare selbst fönen.
    In der Zwischenzeit kann der Friseur nämlich den nächsten Kunden die Haare waschen.
    Am Ende wird der Fön kurz mit reinem Alkohol (80% verdünnt) kurz angesprüht und abgewischt um so die ziemlich unwahrscheinlich vorhandenen Viren am Griff abzuwischen.

    Der Kurzarbeitergeld-Mitarbeiter freut sich bestimmt über den jetzt aufgerufenen Preis eines Haarschnittes.

    Völlig unpraktikabel das ganze Vorgehen und das wird mit ziemlicher Sicherheit geändert.