Fristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung rechtmäßig

12. August 2021

Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschäftigen die Arbeitsgerichte weiterhin. Der Warener Fachanwalt für Arbeitsrecht, Volker Weinreich, beleuchtet in unserer Reihe „Recht im Alltag“ ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichtes Köln, in dem es um das Masken-Tragen geht, für die Leser von „Wir sind Müritzer“:

In einer aktuellen Entscheidung erachtete das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 17.6.2021, Az. 12 Ca 450/21) die fristlose Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam, der sich beharrlich geweigert hatte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Arbeitgeberin erteilte dem Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie, wie allen anderen Servicetechnikern auch, die Anweisung, bei der Ausübung der Arbeit bei Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Arbeitnehmer weigerte sich, bei einem Kunden zu arbeiten, der auf das Tragen einer Maske bestand.

Der Arbeitnehmer verwies dazu auf ein ärztliches Attest, in dem es heißt, dass es für ihn aus medizinischen Gründen unzumutbar sei, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der SARS-COV-2 Eindämmungsmaßnahmenverordnung zu tragen. Die Arbeitgeberin teilte daraufhin mit, das Attest mangels konkreter nachvollziehbarer Angaben nicht anzuerkennen und bot die Übernahme der Kosten für eine betriebsärztliche Untersuchung an. Der Arbeitnehmer lehnte weiterhin ab und bezeichnete in diesem Zusammenhang die Mund-Nasen Bedeckung als „Rotzlappen“. Daraufhin mahnte die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer zunächst ab und kündigte nach weiterer Verweigerung das Arbeitsverhältnis fristlos.

Dagegen erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage und unterlag. Das Arbeitsgericht Köln verwies darauf, dass das Attest ohne konkrete Diagnose eines Krankheitsbildes nicht hinreichend aussagekräftig sei und schließlich ergäben sich Zweifel an der Ernsthaftigkeit der behaupteten medizinischen Einschränkungen, da der Kläger den Mund-Nasenschutz als „Rotzlappen“ bezeichnet und das Angebot der Untersuchung nicht angenommen habe.


10 Antworten zu “Fristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung rechtmäßig”

  1. Horst Ballmann sagt:

    Bestrafe einen, erziehe hundert!
    Und dreimal darf man raten wie die „betriebsärztliche Untersuchung“ ausgefallen wäre.
    Ja nee, is klar…..

  2. Kugel sagt:

    Das machen viel zu wenige Unternehmen,richtig so

  3. Arzt im Ruhestand sagt:

    Es ist so unglaublich was hier passiert. Und dabei wird auch noch behauptet man beziehe sich auf „die Wissenschaft“. Wenn Wissenschaft nicht frei ist, haben wir es dann wohl eher mit Dogmatismus und oder Tolitarismus zu tun. Hatten wir alles mehrfach in der Geschichte. Da soll es doch tatsächlich jemanden gegeben haben der behauptete, die Erde wäre rund, obwohl „die Wissenschaft“ dogmatisch postulierte die Erde sei eine Scheibe. Dem ist es nicht gut ergangen. Zurück zu den Masken, was sagt die Evidenzlage eigentlich zu Mund-Nasen-Bedeckungen? https://www.aerzteklaerenauf.de/masken/index.php Es wird einfach angeordnet, obwohl weltweit Mediziner und Aerosolforscher bewiesen haben, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zur Eindämmung einer Viruserkrankung nicht evident ist. Zudem besteht ein Konflikt zwischen den Coronaschutzverordnungen der Länder gemäß Infektionsschutzgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz. Herr Weinreich, für Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht, doch sicher mal interessant diesen Punkt hier öffentlich darzustellen. Die einseitige Kommentierung von Gerichtsurteilen (pro Maske) ist für unsere Demokratie nicht wirklich förderlich.

  4. Jens der Hinterlader sagt:

    Ich verstehe diese Covidioten nicht.
    Wenn ich so Angst habe bei so einer schlimmen Pandemie, mit so vielen Toten, die überall rumliegen, warum gehe ich da überhaupt noch raus?

  5. Stefan sagt:

    Galileo war Wissenschaftler, Visionär und Aufklärer – er wurde von der Kirche angeklagt weil er das heliozentrische Weltbild vertrat und das einer breiten Masse verständlich in Form eines Buches näher bringen wollte – das die Erde keine Scheibe ist war beiden Parteien klar.

    Um kurz beim Thema zu bleiben:
    Das Gericht hatte keine andere Wahl als der fristlosen Kündigung zuzustimmen.
    Angestellte von katholischen Einrichtungen sind beispielsweise auch an gewissen Verhaltenskodexe gebunden.
    Am Ende des Tages hat der Mann schlichtweg die Anweisungen seines Arbeitgebers missachtet und unverhohlen verspottet.
    Zudem hätte er eine unabhängige Untersuchung beim Amtsarzt erbitten können. Das pure Ablehnen einer zweiten Meinung, bei einem offensichtlich ungerechtfertigten Attest, spricht Bände.

    Unter diesem Gesichtspunkt ist der Artikel und die damit einhergehende Analyse des Fachanwalts für Arbeitsrecht, absolut objektiv.

    Die Diskussion Pro / Contra Maske hat mit dem Beitrag also nichts zu tun.

    Kommentatoren mit homophonen Aliassen kann ich nebenbei prinzipiell nicht ernst nehmen.

  6. Simon Simson sagt:

    Die angegebene Website unseres sich selbst -hui- als Arzt im Ruhestand bezeichnendem Kommentarschreibers ist eine, die nachgewiesen nur plumpe Falschnachrichten verbreitet und wohl nicht mehr lange existieren wird. Gut, im Ruhestand kann kein Arzt die Approbation mehr verlieren; wenn unser holder Kommentator denn je eine hatte. Bei seinen Argumentationsketten zweifele ich daran doch sehr. Und selbst wenn: auch in gestärkten Kitteln stecken zuweilen schwarze Lämmer.

    Die Ärztekammer verwahrt sich gegen die Inhalte dieser Site https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/SARS-CoV-2-Kammer-distanziert-sich-von-Aerzten-fuer-Aufklaerung-414254.html
    und gegen den „Impressionisten“ wird staatsanwaltlich ermittelt.
    Nun will ich Covidios nicht hindern, hier mithilfe irgendeiner bunt aufgemachten Website auf Dummenfang zu gehen. Das gebietet die Neutralität der Redakteurin, wenn auch zwischen wirklicher Evidenz und kurzbeinigem Quatsch. Wir anderen lachen darüber hin- und hergerissen, schon mal Tränen.

  7. Thomas sagt:

    Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus. In diesem Sinne, die „Antifaschisten“ tragen Maske. Irgendwie auch lustig, dies gerade bei jeder „Antifa“ Demo zu sehen. Kaum zu glauben wie intelligente Leute sich immer noch das Narrativ der Pandemie annehmen. Zum totlachen, die Pandemie verläuft in Wellen…. Junge junge, was zur Verblödung alles heraus gehauen wird. Ich beschäftige selber Leute, einen guten brauchbaren Mitarbeiter wegen dieser Bagatelle rauszuschmeißen ist schon (auch von unternehmerischer Seite) ziemlich wohlstandsdegeneriert.

  8. chris sagt:

    ja genau, legt sie in ketten diese Covidioten und ans andere Ende kommt eine Kugel wie du

  9. Heike sagt:

    Simon Simson Ihre Mutter hat sicherlich vergessen Ihnen beizubringen nicht einfach grundlos rumzupöbeln

  10. Steffan sagt:

    „wegen dieser Bagatelle rauszuschmeißen“

    Mal als Tipp:
    Wenn sich ein Mitarbeiter an eine Anweisung der Firma nicht hält, dann liegt die Vermutung nahe, dass der Mitarbeiter sich auch nicht an andere Anweisungen halten möchte (jetzt oder in Zukunft).
    Mit dieser Art von Mitarbeitern kann aber keine Firma zusammenarbeiten. Ganz einfach.
    Egal ob nun Maske oder Berufskleidung oder Nutzung Firmenfahrzeug nicht für Privatfahrten oder oder oder.