Längere Frist für Steuererklärung 2020

14. Juli 2021

Die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Jahr 2020 ist dieses Jahr um drei Monate verlängert worden. Das gilt sowohl Bürger, die ihre Steuererklärung selbst fertigen als auch für die steuerberatenden Berufe. Der Bundesrat hatte Ende Juni der Änderung zugestimmt. Mecklenburg-Vorpommern hatte das Anliegen unterstützt, um zum einen der außergewöhnlichen Situation vieler Bürger durch die Corona-Pandemie, zum anderen aber auch der zusätzlichen Belastung in den steuerberatenden Berufen gerecht zu werden.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Der Berufsstand der Steuerberater ist für viele Unternehmen eine wichtige Stütze – nicht nur bei den Steuererklärungen. Viele Anträge laufen derzeit vor allem über die steuerberatenden Berufe. Und auch auf Familien kamen mit der Pandemie neue Aufgaben zum Alltag hinzu. Das sind alles zusätzliche Belastungen, die wir mit der Verlängerung der Abgabefristen ein Stück weit abmildern wollen.“

Bürger, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2020 selbst anfertigen, haben nun bis Ende Oktober 2021 Zeit, ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Wer die Hilfe von Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nimmt, für den verlängert sich der Zeitraum sogar bis zum 31. Mai 2022.


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