Mit Fahrzeug Marke Eigenbau betrunken auf Tour

1. September 2024

Irgendwie muss man ja nach Hause kommen… Ein nicht ganz alltäglicher Einsatz für die Beamten des Polizeireviers Malchin gestern kurz vor Mitternacht: Zunächst teilte ein Bürger der Polizei mit, dass in der Ortschaft Gielow südlich von Malchin mehrere Personen mit einem selbst gebauten vierrädrigen Fahrzeug durch den Ort fahren und dabei enormen Lärm verursachen. Die umgehend eingesetzten Polizeibeamten konnten das beschriebene Fahrzeug in der Straße in Gielow stoppen.

Zu diesem Zeitpunkt lenkte ein 57-Jähriger das Fahrzeug, während ein 53-Jähriger neben ihm saß, Gas gab und schaltete. Bei dem Fahrzeug handelt sich um ein vermutlich umgebautes Motorrad des Herstellers „Honda“.

Beide Personen waren alkoholisiert. Der 57-Jährige aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte „pustete“ 0,81 und der 53-Jährigen aus Sachsen 1,56 Promille. Ein Arzt entnahm beiden Männern Blutproben. Nach ersten Erkenntnissen kamen die alkoholisierten Männer von einer Geburtstagsfeier und setzten vor dem Antreffen durch die Polizei vermutlich noch andere Personen ab.

Das selbst gebaute Fahrzeug wurde durch die Polizisten sichergestellt. Dazu kam ein Abschleppunternehmen zum Einsatz. Unter anderem soll im Zuge der weiteren Ermittlungen die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs geprüft werden.

Gegen die beiden Männer wird nun wegen verschiedener Verkehrsdelikte, unter anderem wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, ermittelt.


8 Antworten zu “Mit Fahrzeug Marke Eigenbau betrunken auf Tour”

  1. Peter Sohr sagt:

    Zitat: „Unter anderem soll im Zuge der weiteren Ermittlungen die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs geprüft werden.“

    Das geht aber nur im Selbstversuch liebe Polizisten!

  2. Martin sagt:

    lächerlich, von der Polizei, die sollen sich lieber um angelas Goldstücke kümmern

  3. Lutz sagt:

    Haben wir in Deutschland wirklich keine anderen Sorgen. Dafür haben unsere Staatsdiener Zeit. Lutz

  4. Willy sagt:

    Herr Sohr,Herr Martin und Herr Lutz, Sie haben keine Ahnung von der Materie. Anders lassen sich Ihre Kommentare nicht erklären oder Sie wollen einfach nur „Meckern“
    Mal angenommen, Sie wären Polizeibeamte und was würden Sie machen? Ihren Kommentaren folgend nichts. Diese, Ihre mögliche ,Entscheidung bringt Sie schon mit dem Gesetz in Konflikt.

    Wie so oft hilft ein Blick in das Gesetz, besser in mehrere Gesetze !!!!!!!!!!

    1. Geschwindigkleit: Von der tatsächlich möglichen Geschwindigkeit hängt ab, ob der Fahrzeugführer dazu einer Fahrerlaubnis
    bedurfte . Also könnte Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Debatte stehen.
    Ist der Fahrer n i c h t gleich der Halter des Fahrzeuges, kommt auf dem Halter ebenfalls eine Anzeige zu. Gestatten Fahren
    ohne Führerschein, wenn dafür eine Fahrerlaubnis erfoderlich wäre und keine hat. s. § 21 Strassenverkehrsgesetz.

    2. Da das Fahrzeug auch versichert sein muss (Haftpflicht) , besteht auch der Anfangsverdacht eines Vergehens nach dem
    Pflichtversicherungsgesetz. s. § 6 Pflichtversicherungsgesetz.

    3. Das Führen eines Fahrzeugen unter Einwirkung von Alkohol kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a STVG-
    Strassenverkehrsgesetz sein- ohne Ausfallerscheinungen, bei der festgestellten Alkoholmenge von 1,5 Promille sind wir
    schon bei einer Staftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB -Strafgesetzbuch.

    4. Das nicht zugelassene Fahrzeug stellt nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) eine bedeutende Ordnungwidrigkeit
    dar, die mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden kann.

    5. Die Feststellung der möglichen Höchstgeschwindigkeit muss durch ein Gutachten festgestellt werden. Ein Selbsttest, Herr
    Sohr, ist nicht gerichtsfest. Haben Sie bestimmt noch nicht gehört.

    6. Bei den möglichen Straftaten handelt es sich um Offizialdelikte und die Polizeibeamten haben da keinen
    Ermessensspielraum. s. 163 StPO

    7. Im Umkehrschluss würden sich die Polizeibeamten, bei Nichteinschreiten, der Strafvereitelung im Amt schuldig machen.
    Dazu käme noch ein Disziplinarverfahren nach dem Beamtenstatusgesetz ( § 34,Abs 1 ) und anderer beamtenrechtlicher
    Vorschriften des Landes Mecklenburg Vorpommern.

    8. Dazu kommen noch die Kosten des Verfahrens, Abschleppkosten;Sicherstellungskosten, Gutachterkosten und ev.
    Verwertungskosten.

    Also, ganz so einfach ist die Sache nun mal nicht.

    Was würden denn die o.g.Kommentatoren sagen, wenn sie selbst oder ein Familienangehöriger durch diese Verhaltensweise verletzt worden wäre?

    Da würde mann dann sofort nach der Polizei rufen oder schreiben, die Beamten hätte nur Kaffee getrunken.

    Einen schönen Abend noch.

  5. Elimar sagt:

    Punkt 9.
    Was wäre die Welt ohne die gehörige Sachlichkeit. Spaß beiseite, Ernst auf den Tisch! Oder Willi.
    Bitte schreibt, wenn das Ding NICHT zu schnell ist und deshalb keiner Zulassung bedarf. Sitzt alles richtig fest und funktioniert, gibt es zwei unabhängige Bremsen und ein Horn oder eine Glocke, stellt es keine Gefahrenquelle dar. Dann fahre ich mal mit. Auch zu laut darf es nicht sein. Wir wollen nicht noch mehr saure Gurken wecken. Ein 8L-Blechfässchen Bier gibts von mir. Aber kein Tropfen für den Fahrer, es sei denn, wir stehen die ganze Zeit. Hat das Ding auch einen Grill? Dann kann noch jemand Würstchen mitbringen. Ich esse, versprochen, genau eins.

  6. Willi sagt:

    cooles Teil, es hat aber im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen, schon gar nicht unbeleuchtet in der Nacht, wo sitzt denn der Fahrer, aufn Tisch, wahrscheinlich seitlich, wie soll das sicher gesteuert werden, gar nicht, die Herren werden eine saftige Rechnung bekommen !

  7. Ben dover sagt:

    Hallo ist dieses mobil irgendwie zu erwerben ich habe großes Interesse diese fahrbare Bank zu kaufen.

  8. Meister Jurgi sagt:

    Eins muss man sich in diesem Land im klaren sein…..Die kleinen Hängt man und die anderen lässt man laufen oder schiebt Sie mit 1000€ ab!!! Ein bisschen Spaß muss sein , ist nicht mehr! Bei solchen Bagatellen wird hart durchgegriffen…..bis hin zum sozialen Absturz! Egal Arbeit gibt es eh nur für unsere neuen Fachkräfte….. Märchenbuch zu!!!!