MV: Erst 12 Prozent haben Grundsteuererklärung abgegeben
Seit dem 1. Juli sind alle Grundstücksbesitzer dazu aufgerufen, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Letzter Abgabetermin ist bundeseinheitlich der 31. Oktober 2022. Aktuell liegen den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern rund 105.000 Erklärungen digital und in Papierform vor. Das sind knapp 12 Prozent der bislang in den Finanzämtern erfassten, neu zu bewertenden Einheiten. Deutlich über 90 Prozent der bisher eingegangenen Erklärungen wurden in elektronischer Form eingereicht.
„Der aktuelle Stand der Erklärungsabgabe ist für mich durchaus erwartbar. Erfahrungsgemäß nimmt die Anzahl der abgegebenen Erklärung zu, je näher die Abgabefrist rückt. Gegenwärtig wenden sich sehr viele Eigentümer von Grundbesitz an unsere Finanzämter mit Fragen zur Grundsteuerreform. Das zeigt, dass viele Bürger aktuell die Erklärungsabgabe vorbereiten“, informiert Finanzminister Heiko Geue
Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch, beispielsweise über das Portal der Steuerverwaltung „MEIN ELSTER“, beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Unterstützungsangebote sind auf dem Steuerportal M-V unter www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundstück/Grundsteuerreform/ zu finden. Hier stellt die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise ausführliche Klickanleitungen für die Abgabe über „MEIN ELSTER“ und weitere nützliche Informationen, wie ein Merkblatt zur Wohnflächenberechnung, zur Verfügung.
Bodenrichtwerte, Ertragsmesszahlen und verschiedene Katasterdaten sind auf dem Datenportal zur Grundsteuerreform unter www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ ersichtlich.
Übrigens steht seit kurzem der vereinfachte Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de auch für Eigentümer mit ELSTER-Konto zur Verfügung. Diese Seite kann für die Erklärungsabgabe bei einfach gelagerten Eigentumsverhältnisse, wie Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken, genutzt werden.
Eine Frechheit diese Erklärung. Den Ämtern liegen alle geforderten Daten vor. Sonst wird doch auch alles abgerufen und durchleuchtet. Es gibt soviel Menschen die damit nichts anfangen können. Menschen über 70 Jahre, Menschen ohne Internet, Menschen die geistig nicht dazu in der Lage sind usw. Die müssen alle von den paar Kröten die ihnen bleiben einen Steuerberater bezahlen. Im Grundbuchamt ist alles hinterlegt. Elektronische Übermittlung ist da nicht möglich? Aber stimmt, dann ist das eine Belastung und Mehrarbeit.
„Lenchen“
Das sehe ich auch so. Der Bürger erledigt die Arbeit für das Finanzamt.
Es wäre sicher auch anders gegangen, man hätte ein Programm schreiben können, das alle Daten zusammenführt, dann den Bürgern ein Schreiben geschickt, wo man die Richtigkeit überprüft und mit Unterschrift bestätigt. Das wäre sicher für die Bürger der leichtere Weg.