Pädophile verabreden sich in Chats zum Missbrauch: Acht Jahre und neun Monate Haft

22. Oktober 2021

Nach außen hin gab er sich als Frauen-Freund, aber eigentlich lebte der Mann seine eher pädophile Sexneigung seit Jahren in einschlägigen Computer-Chats aus. Schließlich wurde daraus noch mehr – der Mann lernte im Chat einen IT-Techniker kennen, der seinen Stiefsohn anderen Männern anbot. Dann kam das unglaubliche Verbrechen an Kindern – das als „Tatkomplex Münster“ 2020 bekannt wurde – von Januar bis Juli 2019 auch nach MV (WsM berichtete). Der Stiefvater „bot den Sohn wie eine Ware zum Sex an“, hieß es im Neubrandenburger Landgericht.
Nun hat das Landgericht den 36-jährigen Mann aus Ueckermünde zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Richterin Daniela Lieschke sprach den Mann gestern des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern in drei Fällen, einmal wegen versuchten gemeinschaftlichen Missbrauchs  und des illegalen Besitzes kinderpornographischer Schriften schuldig. Und das obwohl der Mann den ganzen Prozess hindurch geschwiegen und das Ganze vorher beim Haftrichter sogar komplett bestritten hatte.

Die Ermittler aus Münster, viele Indizien, digitale Spuren, die auf seinem Computer, dem Handy und in Internetchats gefunden wurden, und die Tatsache, dass der Missbrauch des neunjährigen Jungen gefilmt worden war, überzeugten die Richter. So hatte der Mann in Chats viele Details von sich preisgegeben, wie den Vornamen, dass er schon eine Ferienwohnung für den Besuch gebucht hatte, seine Arbeitsstelle, und dass das Auto der Mutter einen Schaden hatte – all das konnte ihm zugeordnet werden.

Fachleute konnten sogar die Bilder, auf denen Körperteile und Sexspielzeug beim Sex zu sehen waren, ihm und dem missbrauchten Kind zuordnen. Die Details solcher Missbrauchsorgien wurden auch im Gerichtssaal geschildert, das macht WsM aber nicht. Nur so viel: Die Fälle wurden per Kamera aufgenommen, und der Verurteilte forderte nachher auch die Aufnahmen für sich ein.

Was auch die Richter erschreckte: Der 36-Jährige hatte sich damals mehrfach mit Facebookprofil und über andere Kanäle als „Babysitter“ bei jungen Frauen beworben. Manchmal habe er sich geradezu aufgedrängt, meinte die Richterin.

Dabei bescheinigte eine Gutachterin dem Mann, dass er eine „schwere pädophile Neigung“ hat. Trotzdem wurde er nicht dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen, wie es am Anfang des Prozesse  im Raum stand. Da der Mann zum ersten Mal straffällig geworden ist, soll ihm eine Chance gegeben werden, eine Therapie zu machen, hieß es. Er habe sich „sehr beeindruckt von der ersten Haftzeit gezeigt.“ Damit wird wohl gemeint sein, dass Pädophile im Knast ganz schlechte Chancen haben.

Sicherheitsverwahrung wird überprüft

Die Therapie müsste er auch in Angriff nehmen, wenn er überhaupt nochmal ins Leben will. Richterin Lieschke machte klar, dass das Gericht auf jeden Fall nochmal über eine Sicherungsverwahrung berät, bevor der Mann wieder die Chancen bekäme, aus dem Gefängnis entlassen zu werden.

Hintergrund des ganzen Tatkomplexes ist ein pädophiler Stiefvater aus Münster. Der hatte sich immer wieder am Sohn seiner Lebensgefährtin vergangen. Das reichte bald nicht mehr. Am Ende wurden in einer Laube in Münster zwei Kinder tagelang von mehreren Männern missbraucht, die sich anscheinend dazu verabredet hatten.

Inzwischen wird gegen mehr als 50 Tatverdächtige in ganz Deutschland ermittelt. Der Haupttäter, der Stiefvater, bekam 14 Jahre Haft mit sich dann anschließender Sicherungsverwahrung. Die alleinerziehende Mutter sieben Jahre und neun Monate Haft wegen Beihilfe, da sie nicht eingeschritten war. Ihr Sohn, inzwischen 12 Jahre alt, ist schwer traumatisiert.

Ein anderer Mann, zu dem der Stiefvater ebenfalls mit dem Jungen gefahren war, bekam wegen Kindesmissbrauchs in einem Fall fünf Jahre Haft.


3 Antworten zu “Pädophile verabreden sich in Chats zum Missbrauch: Acht Jahre und neun Monate Haft”

  1. Biggi sagt:

    Das ist deutsche „Rechtssprechung“… Es ist so erbärmlich, dass hier NUR knapp 9 Jahre verhängt werden für die Schwere der Schuld. Und ein Betrüger, der kein Gewalttäter ist, verbüßt 5 Jahre. Welch Unverhältnismäßigkeit!

    Wahrscheinlich kommt die Staatskasse auch noch für die Kosten des Pflichtverteidiger auf.

    Dass er erstmals straffällig geworden ist, ist auch keine Entschuldigung für den Urteilsspruch. Eine zerstörte Kinderseele ist wohl einiges mehr wert.

    Hoffentlich geht die Staatsanwaltschaft in Berufung.

  2. Enrico Pridöhl sagt:

    Dieses Urteil zeigt mal wieder was so eine zerstörte Kinderseele wert ist.

  3. ABC sagt:

    Wenn man so eine Mutter hat, woran soll so ein armes Kind dann noch glauben ?? Hier hätte die Strafe mindestens genauso hoch sein müssen.