
Um das genau einschätzen zu können, schaltete das Gericht einen Fachmann ein, der sein Gutachten auch vor der Kammer vortrug. Er kam aber zu einem anderen Schluss. So handelt es sich um eine Art von Parkett, das schon aufgrund seiner Bauart im „Rollverfahren“ – zum Beispiel an den Stirnseiten – nicht komplett versiegelt ist.
Damit habe Wasser bei der Reinigung auch leichter hineingelangen können. Doch der Gutachter stellte auch fest – was ja eigentlich gut ist – dass das Parkett trotz der nicht abstreitbaren Verfärbungen nicht gequollen ist. Damit sei klar, dass nicht zu viel Wasser verwendet wurde. Und der Fachmann schätzt zudem ein, dass der Belag weiter gut nutzbar ist.
Da nutzte es auch nichts, dass ein Hausmeister der Stadt noch Fotos hatte, auf denen tatsächlich zu viel Wasser in der Halle zu sehen war. Die sichtbaren Mängel erklärten sich die Beteiligten damit, dass bis 2014 wohl eine Fachkraft die Hallenreinigung vorgenommen hatte und der Belag in einem 1a-Zustand war. Ab 2015 sei aber wechselndes und weniger qualifiziertes Reinigungspersonal eingesetzt worden. Von da an gab es auch den Streit.
Weil der Gutachter noch sagte, dass Parkett mit so einer großen Sportbelastung nach zehn Jahren sowieso überholt werden müsste, wies die Richterin die Klage letztlich ab. Damit muss die Stadt Waren die Renovierungskosten wohl allein aufbringen.







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