Post vom Finanzamt: Informationen für Rentner zur „Steuererklärung light“

12. Juni 2020

Über 30.000 Rentner haben dieser Tage Post von ihrem Finanzamt erhalten. Die Finanzverwaltung informiert über das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren. Damit können Rentner unter bestimmten Voraussetzungen ihrer Steuerpflicht auf einem zweiseitigen Vordruck nachkommen. Schon seit 2017 haben Rentner in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, dieses Angebot der Finanzämter zu nutzen. Einfach und übersichtlich ist die Steuerpflicht mit dem Ausfüllen einer Doppelseite im Handumdrehen erledigt. Mittlerweile ist diese „Steuererklärung light“ ein Exportschlager aus Mecklenburg-Vorpommern.

War das Verfahren zunächst nur in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar, können heute auch die Rentenbezieher in Brandenburg, Bremen und Sachsen den Service der Finanzämter nutzen. In Mecklenburg-Vorpommern machen von der Möglichkeit der vereinfachten Steuererklärung immer mehr Rentner Gebrauch. Im vergangenen Jahr gingen bereits mehr als 20.000 einfache Erklärungen bei den Finanzämtern ein – ein neuer Rekord.

In dem Anschreiben der Finanzämter sind der Vordruck und die Erläuterungen enthalten, so dass kein Besuch im Finanzamt notwendig ist. Auch wenn die Finanzämter jetzt wieder geöffnet sind, sollten Rückfragen telefonisch erfolgen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Steuererklärung ist für Rentner meist eine unangenehme Pflicht, die mit großem Aufwand verbunden ist. Als Steuerverwaltung wollen wir unseren Rentnern helfen und machen mit dem Informationsschreiben gezielt auf diesen Service aufmerksam.“

Zum Hintergrund: Die Finanzämter bekommen jedes Jahr die für eine Steuererklärung wesentlichen Daten elektronisch übermittelt – von Rentenversicherungsträgern, Versicherungen und Krankenkassen. Sollten Rentner außer Spenden, haushaltsnahen Dienstleistungen und sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ keine weiteren Ausgaben haben, die die Steuerlast mindern, kümmert sich das Finanzamt auf Wunsch der Steuerpflichtigen um den Rest. Wer unsicher ist, ob das Verfahren für ihn infrage kommt, kann gerne telefonisch Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen.


4 Antworten zu “Post vom Finanzamt: Informationen für Rentner zur „Steuererklärung light“”

  1. Heiko Link sagt:

    Das ist ja eine tolle Idee, ich hoffe, dass das System auch bald in Niedersachsen eingeführt wird!

  2. C.Rosenberg sagt:

    Hoffe, dass auch Baden-Württemberg nachzieht!

  3. Bernd Freudinger sagt:

    Gilt wohl sicher nicht fuer Rentner, die das ganze Jahre im Ausland in Mallorca oder Kanaren residieren und zur mal kurz Deutschland besuchen ob alles noch in Ordnung ist mit Bankkonto, Krankenkasse oder Buerokratie ???

    • Hermann W. sagt:

      Freudinger, nur kein Neid. Diese Menschen haben sicherlich ihr Leben lang gearbeitet und dafür gespart, in die Rentenkasse und die Krankenkasse eingezahlt, so, dass sie es verdient haben ihren Lebensabend zu verbringen wie es ihnen gefällt. Ich bin mir sicher, dass, wenn die Rente einen bestimmten Betrag übersteigt, auch Steuern fällig werden.