Prozess: Mopedfahrer soll Radler von der Straße getreten haben

29. Februar 2020

Darf man Radfahrer dazu nötigen, einen Radweg zu nutzen, wenn dieser asphaltiert ist und direkt neben der Straße verläuft? Mit dieser Frage wird sich in wenigen Tagen das Amtsgericht Neubrandenburg befassen. Ein Thema, das angesichts vieler Radtouristen auch immer wieder im Müritz-Nationalpark und auf anderen Straßen in der Müritz-Region für hitzige Debatten zwischen Kraft- und Radfahrern sorgt. Beispiel sind die Straße Waren-Speck oder die B 192 von Waren nach Schloen.
In dem Fall am 5. September 2018 ist der Beschuldigte, der sich in der kommenden Woche vor Gericht verantworten muss, aber zweifellos zu weit gegangen:

Der 32-Jährige soll als „Schwalbe“-Fahrer den Rennradler überholt und laut darauf hingewiesen haben, dass dieser doch lieber den Radweg nutzen solle.

Der Radfahrer wollte sich anscheinend auf keine Debatte einlassen und trat in die Pedalen. Dann soll der rabiate Mopedfahrer den Radler im Vorbeifahren so getreten haben, dass dieser sich mehrfach überschlug. Der Gestürzte kam mit Prellungen und Kopfverletzungen in eine Klinik, der Mopedfahrer floh, was Zeugen aber beobachtet haben sollen.

Die Polizei fahndete nach dem Gesuchten, der vor allem wegen seines flachen und damals zeitgemäßen mopedtypischen DDR-Schutzhelms aufgefallen war. Schließlich wurde der Mann ermittelt, dem die Ankläger gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vorgeworfen haben.

Am 3. März soll er sich vor Gericht verantworten – und den Zeugen sowie dem Geschädigten von damals gegenübertreten. Der Vorfall hatte damals eine längere Debatte darüber ausgelöst, wie sich Kraftfahrer und Radfahrer gegeneinander verhalten sollen.


5 Antworten zu “Prozess: Mopedfahrer soll Radler von der Straße getreten haben”

  1. Flix sagt:

    Also OK war das nicht von dem Mopedfahrer aber wenn schon ein Radweg vorhanden ist dann sollten die Radfahrer auch drauf fahren.

  2. S sagt:

    Wer eine „Schwalbe“ fährt soll sich auch anständig benehmen.

  3. Ich sagt:

    Leider gibt es zu viele Radfahrer, die trotz Fahrradweg die Straße benutzen. Ist auch am Hafen so. Ich bin selber Radfahrer und wundere mich jedes Mal darüber.

  4. Ingolf sagt:

    Leider ist es sehr oft zu beobachten, dass Radfahrer konsequent NEBEN dem Radweg auf der Straße fahren. Auch ich habe wiederholt erlebt, dass meine Hinweise, den Radweg zu benutzen, mit einem sturen Geradeausblick oder einem blöden Kommentar quittiert wurden.
    Zwischen Kietz und Hafen sind z.B. räumlich ziemlich weit voneinander getrennte Wege für Fußgänger und Radfahrer vorhanden. Dort meinen zuweilen einige Radler, den Fußweg nutzen zu dürfen. Meine Frau wurde dort fast von einem Fahrrad erwischt. Auch in diesem Fall gab es eine sehr aggressive Reaktion des Radfahrers.
    Wir reden hier vielleicht von einigen, aber nicht wenigen Einzelfällen. Doch es kann nicht schaden, dieses Thema überhaupt einmal abzusprechen.
    Jeder, Fußgänger, Rad- oder Autofahrer hat die Möglichkeit, durch Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme Ärger und vor allem Unfälle zu vermeiden.
    Ein Grund, andere Verkehrsteilnehmer gewaltsam außer Gefecht zu setzen, besteht in keinem Fall.

  5. Tim sagt:

    Hier muss man differenzierter die Problembereiche sehen.

    Waren – Schloen ist eine Bundesstraße ohne Radweg, seit ein paar Jahren sogar mit einem Verbotsschild für Radfahrer.
    Als Radweg verläuft ein perfekt asphaltierter und breiter Weg hinter den Autohäusern über Schmachthagen nach Schloen.
    Wer da (B 192) noch mit dem Rad fährt, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.

    Waren – Speck ist schon eine ganz andere Angelegenheit.
    Der vorgeschriebene Radweg ist ein Schotterweg – zwar gut ausgebaut, aber im Wald teilweise sehr schmal und im Sommer wenn Wandertouristen unterwegs sind einfach oft nicht gut befahrbar. Man will als Radfahrer ja die Fußgänger auch nicht nerven, also weicht man auf die Straße aus (obwohl die teilweise sehr schlecht vom Zustand ist).
    Der Autoverkehr hält sich auf der Strecke auch in Grenzen, aber trotzdem gibt es immer mal den einen oder anderen Autofahrer der dann hupt.
    Theoretisch recht hat er ja, ist ja schließlich ein Radweg daneben.
    Ganz schlimm sind aber die Busfahrer von der Nationalparkroute. Ballern da teilweise mit Anhänger dann ganz knapp an einen vorbei (im Gegenverkehr), da bin ich schon manchmal am überlegen mir eine Kamera mitzunehmen und das ganze aufzunehmen und dann anzuzeigen.
    Klar, ich bekomm einen Strafzettel wegen vorschriftswidrigen fahren auf der Straße.
    Der Busfahrer bekommt aber eine richtig dicke Strafe. Nur weil er zu faul ist, abzubremsen und auf den Sandstreifen rechts auszuweichen – weil er ja im Recht ist.
    Diese Rechthaberei ist in Deutschland ein Problem – wie auch hier bei diesem Fall.
    Der Mopedfahrer sieht sich im Recht – ist wahrscheinlich schon das zehnte mal, dass sich da ein Rennradfahrer so verhält und dann will er „sein“ Recht durchsetzen. Folgen egal.
    Sowas geht halt gar nicht.

    Paragraph 1 Straßenverkehrsordnung:
    1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Vollkommen egal, ob der andere im Recht ist oder im Unrecht.

    ich zerkratze ja auch nicht den Falschparker den Autolack.