Weitere Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung in MV

17. März 2020

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung über Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft und die Umsetzung der gestern zwischen der Bundesregierung und den 16 Landes­regierungen vereinbarten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beraten. Sie ergänzen das von der Landesregierung beschlossene 10-Punkte-Paket.
Hier der vollständigen Beschluss des Kabinetts:

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten die eingeleiteten Maßnahmen starke Einschnitte in ihren Alltag. Die Wirtschaft wiederum steht vor der Herausforderung, vorübergehend sinkende bis hin zu komplett wegfallenden Absatz- und Gästezahlen zu verkraften und finanziell zu überbrücken. Ziel ist es, Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen. Besonders betroffen von den aktuellen Entwicklungen sind unter anderem die hiesige Tourismusbranche sowie der Handel, bei denen sich der weitgehende Wegfall des Ostergeschäfts erheblich auswirken wird.

Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung müssen daher als erster Schritt zur Bewältigung der Gesamtsituation verstanden werden. Im nächsten Schritt muss nun alles Erforderliche getan werden, um die Wirtschaft sicher durch die Krise zu begleiten.

Die Landesregierung begrüßt deshalb die bereits angekündigten und ergriffenen Maßnahmen des Bundes zur Anpassung der Kurzarbeiterregelung rückwirkend ab dem 01.03.2020, zu flexiblen Regelungen im Steuerbereich sowie zur Ausweitung des Großbürgschaftsprogramms und bestehender Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken.

Die bundesseitig angestellten Überlegungen, gemeinsam mit den Sozialpartnern Lösungen zur Lohnfortzahlung im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung zu erarbeiten, werden ausdrücklich unterstützt. Hinzu kommt die beschlossene Investitionsoffensive des Bundes, die eine Aufstockung der Investitionen um über 12 Milliarden Euro allein im Bundeshaushalt vorsieht. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat ihrerseits mit dem Investitionshaushalt 2020/2021 bereits umfassende Investitionen auf den Weg gebracht. Nach Überwindung der aktuellen Situation werden sie weitere wichtige Impulse für ein Wiedererstarken der Wirtschaft setzen.

Geschäftsschließungen

1. Verkaufsstellen des Einzelhandels 
Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels werden ab dem 18.03.2020, 06:00 Uhr geschlossen; ein Verkauf mittels Lieferdiensten und / oder Abholung bleibt gestattet. Nicht betroffen von den Schließungen sind:

Einzelhandel für Lebensmittel,
Wochenmärkte,
Abhol- und Lieferdienste,
Getränkemärkte,
Apotheken,
Sanitätshäuser,
Drogerien,
Tankstellen,
Banken und Sparkassen,
Poststellen,
Frisöre,
Reinigungen,
Waschsalons,
Zeitungsverkauf,
Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte,
Tierbedarfsmärkte sowie
der Großhandel.

Landesweit wird aus dringendem öffentlichen Interesse das Sonntag-Verkaufsverbot aufgehoben.

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

2. Dienstleistungen, Handwerk
Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe sowie das Gesundheits­handwerk können ihren Betrieb fortsetzen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen.

3. Sonstige Einrichtungen
Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:

Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
Messen, Ausstellungen,
Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeit­aktivitäten (innen und außen),
Spezialmärkte,
Spielhallen, Spielbanken, Wettannahme­stellen und ähnliche Einrichtungen,
Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
der Sportbetrieb in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
Schwimm- und Spaßbäder,
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
sowie Spielplätze (innen und außen).

4. Gaststätten und Restaurants
Gaststätten und Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr öffnen, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. An die Gäste wird appelliert, zueinander ausreichend Abstand zu halten. Darüber hinaus ist die Anwesenheit von 50 oder mehr Personen in einer Gaststätte/Restaurant untersagt. Ein Abhol- und Lieferservice ist ohne zeitliche Einschränkung möglich.

5. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze
Den Betreibern von Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Wohnmobil­stellplätzen und vergleichbaren Angeboten, wie etwa homesharing, ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gäste, die bereits angereist sind, haben bis spätestens 19. März 2020 ihren Urlaub zu beenden und abzureisen.

6. Touristische Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern
Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Von dem Verbot umfasst sind auch Reisebusreisen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren erster Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt. Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren zweiter Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die ihrer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nachgehen.

7. Betretungseinschränkungen
Zu den bereits beschlossenen Betretungsregelungen vom 14.03.2020 zum Beispiel für Alten- und Pflegeheime kommen nachfolgende Einschränkungen hinzu: Der Besuch von stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gemäß §§ 45 ff. SGB VIII, ist für solche Besucherinnen und Besucher, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem beabsichtigten Besuch in einem internationalen Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, für die Dauer von 14 Tagen ab Rückkehr aus diesen Ländern bzw. diesen Gebieten untersagt.

8. Zusammenkünfte
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungs­einrichtungen im außerschulischen Bereich sind untersagt.

Verboten sind jegliche Zusammenkünfte jedweder Glaubens­gemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderswo.

Unaufschiebbare Zusammenkünfte wie Trauungen und Beisetzungen sind in Gegenwart von maximal 20 Personen zulässig.

Die genannten Maßnahmen gelten vom 18. März 2020 06:00 Uhr bis einschließlich 19. April 2020.

Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium sowie das Sozialministerium werden gebeten, für die unter 1-8 genannten Maßnahmen eine entsprechende Regelung zu erlassen.

Hilfsprogramm

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist entschlossen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern durch zielgerichtete Maßnahmen so weit wie möglich abzufedern. Hierfür beschließt sie nachfolgendes 100-Millionen-EURO-Sofortprogramm sowie weitere Maßnahmen:

1. Fortsetzung bestehender Bürgschafts- und Darlehensinstrumente
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt betroffene Unternehmen im Rahmen der bewährten Bürgschafts- und Darlehensinstrumente. Sie wird notwendige Flexibilisierungen und Vereinfachungen vornehmen, um den Betroffenen schnellstmöglich helfen zu können.

2. Landesbürgschaften
Darüber hinaus wird die Landesregierung ein Landes-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätshilfen für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen auflegen. Die diesbezüglichen Anträge sollen schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich außerdem durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für Kredite von Hausbanken von 1,25 Mio. Euro auf bis zu 2,5 Mio. Euro pro Einzelfall.

Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro können ab sofort in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.

Um den Unternehmen schnellstmöglich helfen zu können, werden die Verfahren durch eine Erweiterung der Möglichkeit für Expressbürgschaften beschleunigt. Damit werden Zusagen der Bürgschaftsbank innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.

3. Liquiditätshilfen für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU)
Es wird eine Liquiditätsunterstützung für KMU und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro eingeführt. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung ausgereicht werden (GSA). Darüber hinaus wird eine weitere Liquiditäts­unterstützung für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro eingeführt.

Die vorgenannten rückzahlbaren Zuschüsse sind als nachrangig zu behandeln.

4. Verfahrens­beschleunigungen für Landeszuschüsse
Die Auszahlung von Investitions­zuschüssen aus dem Programm der GRW an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, von Investitions­zuschüssen an Kommunen im Rahmen der Infrastruktur­förderung sowie von Forschungs- und Entwicklungs­zuschüssen für Unternehmen und private Forschungs­einrichtungen soll innerhalb von einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung erfolgen.

5. Finanzwirtschaftliche Maßnahmen
Finanzwirtschaftliche MaßnahmenDie Landesregierung wird die vom Bund ergriffenen Maßnahmen zur Flexibilisierung im Steuerbereich umfassend anwenden. Hierzu gehört die großzügige Genehmigung von Anträgen auf:

zinslose Steuerstundung,
Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaft- und Gewerbesteuer und
der Erlass von Säumniszuschlägen.
Von Vollstreckungs­maßnahmen der Finanzbehörden soll, soweit vertretbar, abgesehen werden. Die vorbenannten Maßnahmen gelten vom Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Finanzen bis zum 31.12.2020.

6. Digitale Unterstützung für KMUD
Das Digitalisierungs­ministerium wird beauftragt, gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband und den Digitalisierungspartnern im Land den Aufbau einer landeseigenen Online-Handelsplattform für Einzelhändler und Produkte für Verbraucher jeglicher Art aus dem Land Schritt für Schritt aufzubauen. Diese soll aus Mitteln der digitalen Agenda, hier den Fördermitteln für die Förderung von KMU bei Digitalisierungs­maßnahmen, finanziert und mit den Mitteln eines kollaborativen Arbeitsprozesses mit den digitalen Talenten und der Kreativwirtschaft im Land möglichst kurzfristig entwickelt und mit ersten Bausteinen möglichst zeitnah umgesetzt werden, beispielsweise mittels eines Online-Hackathon.

7. Austausch mit Unternehmen, Wirtschafts­vertretern und Gewerkschaften
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird sich fortlaufend mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften austauschen, um aus erster Hand Informationen zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und bedarfsgerecht steuernd eingreifen zu können.


7 Antworten zu “Weitere Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung in MV”

  1. S.Wicke sagt:

    Das alles was nicht wirklich notwendig ist geschlossen bleibt ist eine völlig richtige Entscheidung,obwohl es wirtschaftlich gesehen ein riesen großes Problem für viele Läden darstellt.Aber es wird sich auch eine Lösung finden.
    Aber darüber überhaupt nachzudenken die Öffnungszeiten auszuweiten ist ein Ding der Unmöglichkeit… Warum sagt man nicht einheitlich von 8-18 Uhr es ist sowieso schon ein arbeiten am Limit.. . Vielleicht fangen wir Mal an uns auf das Wesentliche zu besinnen und das heißt einen Gang zurück zu schalten auch um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handel wenigstens zeitweise aus der Schusslinie zu nehmen.
    Die Menschen die dort arbeiten kann man nicht klonen und sie sind auf Dauer auch nicht resistent gegen alles was da noch kommt.
    Denkt Mal drüber nach…

  2. Hans sagt:

    Erstens:
    Ein Ausweiten der Öffnungszeiten bedeutet insgesamt auch weniger Kunden pro Markt pro Stunde. Also weniger Gedränge.
    Ein verkürzen der Zeiten würde ja genau das Gegenteil bedeuten und noch mehr Menschen kommen in Kontakt.

    Zweitens:
    Wenn die Mitarbeiter der Supermärkte an ihrer Belastung sind, dann müssen sie das ihrem Unternehmen auch mitteilen.
    Dann wird es recht schnell einen Zettel geben an der Fensterscheibe: „suchen Mitarbeiter zum einsortieren von Waren in Regale – Stundenlohn 15 Euro)
    Was glauben sie, wie schnell auf einmal weitere Mitarbeiter vorhanden sind.

  3. Schulz sagt:

    Komischer weiße dürfen die großen Lebensmittel Läden wir Aldi, Famiia , Lidil etcc. weiter auf machen / verkaufen, aber die kleinen Geschäfte wo eben nicht so viel Menschen dort hinkommen dürfen nicht öffnen??
    Es ist doch gerade in den großen Geschäfte wo mehr Menschen zusammen kommen , die Ansteckung größer dies bedeutet. Irgend wie nicht nachvollziebar.
    Hier wird nur noch über Maßnahmen ( Schutz) gesprochen, aber bitteschön wo ist denn die Sprache von einem Impfstoff gegen diesen Virus?!
    Jedenfalls wird es noch schlimmer..

    • Das ist nicht komisch, das ist wichtig. Stellen Sie sich nur mal vor, wenn alle Lebensmittelläden schließen.

    • Maria sagt:

      kleine Lebensmittelläden dürfen auch geöffnet bleiben.
      Halt alle Läden, die wichtig sind zur direkten und unmittelbaren Versorgung.
      Das Geschäft mit Kochtöpfen oder das Geschäft mit Klamotten ist aber nicht so wichtig und eben keine Grundversorgung.
      Egal welche Größe.
      Gäbe es in Waren noch einen kleinen Kaufmannsladen wie den Nachtigall in der Goethestraße (ältere werden sich erinnern), dann dürfte der auch offen bleiben.

  4. Magda sagt:

    Naja,der Spruch: suchen neue Mitarbeiter, ich weis nicht, ob sich da in der jetzigen Zeit einer Meldet,aber so wie es aussieht,kann ihnen das ja egal sein,ob sich die Mitarbeiter im Einzelhandel sich anstecken oder nicht ,wir sind auch Menschen,und wenn ich das lese,längere Öffnungszeiten, da geht mir die Hutschnurr hoch!Wir haben auch Angst und Familie, mal drüber Nachgedacht,wenn nicht alle so durchdrehen würden,wäre es für die Verkäufer etwas einfacher!Hilfe bekommen wir nicht, kommt ja keiner Freiwillig aber nörgeln können sie alle!Mitarbeiter, die Einspringen können,gibt es nicht,sind kaum welche da,viele Märke arbeiten schon so mit Unterbesetzung,weil kaum einer den Job machen will!Einfach mal an alle Menschen denken und nicht nur an die Oberschicht und teilweise Mittelschicht! Behörden usw.,alles zu,genau,laufen ja auch jeden Tag 1000 Menschen hin,ne,aber da wo es sich richtig tummelt,alles O.K.,ist ja nur die Mittelschicht oder Unterschicht, egal,das sind die Menschen,die ,die Wirtschaft am laufen halten!Ein Verkäufer an der Kasse hat in einer Schicht 200- 350 Kunden,das haben die Beamten usw. bestimmt nicht an einem Tag! Mal drüber Nachdenken!

  5. Schulz sagt:

    Sehr geehrte Frau Gest

    Es ist war ja nicht gemeint die Läden sollen schließen , sondern vielmehr meinte ich das gerade in großen Läden die Ansteckung größer ist als im kleinen Läden !
    Klar sollen die Lebensmittel- Läden weiter auf haben..
    Wurde vielleicht falsch verstanden bzw. falsch ausgedrückt.
    War auch nicht so gemeint gewesen. Sorry..