Zensus: Informationen wegen möglicher Betrugsversuche

29. Juni 2022

Im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 gibt es immer wieder Bedenken über mögliche Betrugsversuche. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern möchte nochmals darüber informieren, wie man Erhebungsbeauftragte erkennt und welche Handlungsmöglichkeiten die Einwohner haben.

Erhebungsbeauftragte, auch Interviewerinnen und Interviewer genannt, sind derzeit für die persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen unterwegs. Alle Erhebungsbeauftragten werden vor Beginn ihrer Befragungstätigkeit durch die Erhebungsstellen geschult. Die Erhebungsbeauftragten wurden über die gesetzlichen Regelungen zur Sicherung des Datenschutzes sowie zur Einhaltung des Statistikgeheimnisses belehrt und verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch über das Beschäftigungsverhältnis hinaus. Sie dürfen die Kenntnisse, die sie bei ihrer Tätigkeit gewinnen und ihre Tätigkeit selbst nicht für andere Zwecke als die des Zensus 2022 nutzen. Das schließt auch die Vertretung kommerzieller, religiöser oder karitativer Interessen sowie die Verbreitung politischen Gedankenguts ein.

Schriftliche Terminankündigung

Die Erhebungsbeauftragten klingeln nicht spontan und nicht unangemeldet an der Tür. Sie kündigen sich vorab mit einer Terminankündigungs-Karte schriftlich an. Darauf finden Sie neben dem Termin auch den Namen und die Telefonnummer des Erhebungsbeauftragten, sodass ggf. der Termin in Absprache mit dem Erhebungsbeauftragten geändert werden kann. Die Erhebungsbeauftragten rufen Sie nicht an, es sei denn, Sie haben vorher telefonisch Kontakt aufgenommen. Dasselbe gilt auch für den E-Mailverkehr. Niemand wird per E-Mail oder Link aufgefordert den Zensusfragebogen auszufüllen.

Erhebungsbeauftragte weisen sich aus

Am Befragungstermin weisen sich Erhebungsbeauftragte unaufgefordert mit ihrem Zensus-Ausweis in Kombination mit ihrem amtlichen Lichtbildausweis aus. Der Zensus-Ausweis ist nur im Zusammenhang mit dem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Sollte die unaufgeforderte Legitimierung unterbleiben, so sollten Sie unbedingt danach fragen, bevor Sie irgendwelche Fragen beantworten. Vorab können Sie sich bei ihrer örtlichen Erhebungsstelle informieren, ob die Person, die sich angemeldet hat, auch wirklich für den Zensus 2022 eingesetzt ist. Die Kontaktdaten sind auf der Terminankündigungskarte oder der Internetseite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zensus/Zensus-2022/Erhebungsstellen/ zu finden.

Das Interview kann vor der Wohnungstür durchgeführt werden. Erhebungsbeauftragte dürfen Ihre Wohnung nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin betreten.

Das Kurzinterview

Zum angekündigten Termin führen die Erhebungsbeauftragten eine Existenzfeststellung vor Ort durch, das heißt, sie ermitteln, wie viele und welche Personen im Haushalt wohnen. Dazu müssen nicht alle Haushaltsmitglieder anwesend sein. Ein volljähriges Haushaltsmitglied, das die Angaben für alle anderen Mitglieder des Haushalts machen kann, ist allerdings notwendig. An einigen Anschriften müssen weitere Fragen beantwortet werden, z. B. zur Bildung und zur Erwerbstätigkeit. Dieser zweite Teil erfolgt üblicherweise selbstständig online durch die Bürger. Jedoch können diese Fragen auch auf Wunsch im persönlichen Gespräch beantwortet werden.

Wichtig: Fragen nach Einkommen, Religion, Bankverbindungen, Ausweisdokumenten, Impfstatus, Passwörtern und Urlaubsplanungen werden im Zensus 2022 nicht gestellt. Geldforderungen, z. B. als Bußgeld, wenn man Angaben verweigert, liegen nicht im Aufgabenbereich der Erhebungsbeauftragten. Auch Unterschriften müssen nicht geleistet werden.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Betrugsversuch vorliegt, dann beenden Sie das Gespräch und melden den Vorfall bei der Polizei und Ihrer Erhebungsstelle.


Kommentare sind geschlossen.