
Die Verlängerung wird für alle Empfänger vorgenommen. „Alle Empfänger können eine verlängerte zins- und tilgungsfreie Zeit in Anspruch nehmen. Das ist unabhängig davon, wann sie ihren Antrag gestellt und ihre Liquiditätshilfe erhalten haben“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter. Von der Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit profitieren rund 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, an die circa 105 Millionen Euro ausgereicht worden sind. „Das Darlehensprogramm ist wichtig, um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, wenn coronabedingt Einnahmen fehlten und die Reserven nicht reichten, um die laufenden betrieblichen Ausgaben zu decken“, betonte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.
Die erste Phase umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Die umsetzende Stelle für das Darlehensprogramm ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).







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