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Frau verlangt Schmerzensgeld wegen Diagnose in Notaufnahme

10. Oktober 2021

Weil ein Arzt in der Notaufnahme ihre Krankheit offenbar nicht richtig diagnostizierte, hat eine Frau aus der Region Neubrandenburg eine Klinik am Amtsgericht Neubrandenburg auf Schmerzensgeld verklagt. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Frau bekam kein Recht.

Die 32-jährige Patientin hatte im August 2017 wegen extremer Luftnot nach eigenen Angaben Todesängste. Sie war deshalb mitten in der Nacht in die Klinik gefahren und hatte dort über Wirbelsäulenschmerzen und muskuläre Probleme in dem Bereich geklagt. In der Notaufnahme wurden Puls und andere Werte gemessen. Der Puls lag bei 88, die Temperatur bei 37,6 Grad und die Sauerstoffsättigung im Blut war auch in Ordnung.

Der Notarzt beruhigte die Frau, die auch die Pille nahm, und überwies sie an ihren Hausarzt.

Es kam aber anders. Die Frau hatte weiter starke Luftprobleme und wandte sich am Nachmittag des gleichen Tages, also etwa 16 Stunden später,  an eine andere, etwa 25 Kilometer entfernte Klinik. Dort gab sie außer den genannten Anzeichen auch Wadenkrämpfe an, die sie anfangs noch nicht geschildert hatte.

Danach untersuchten die Ärzte in der zweiten Klinik die Frau etwas umfassender und anders und stellten eine beidseitige Lungenembolie und eine Oberschenkelvenenthrombose fest. Sie wurde in der Klinik aufgenommen und zum Glück auch geheilt, was aber mehrere Monate bis zum Januar 2018 dauerte.

Inzwischen arbeitet die Frau seit dreieinhalb Jahren wieder. Allerdings verklagte sie die erste Klinik auf 4000 Euro Schmerzensgeld, weil sie eben diese Todesängste wegen der Luftnot hatte. Zuerst gab es ein Schlichtungsverfahren, was sich Monate hinzog und keinen Erfolg für die Patientin brachte.

Dann klagte sie 2020. Sie wollte die erste Klinik für ihre psychischen Probleme verantwortlich machen, da sie weiter Todesängste ausstehen musste wegen der Luftnot, worunter sie längere Zeit noch litt. Ein vom Gericht bestellter Gutachter stellte aber fest – anders als in anderen Prozessen bisher – dass der erste Notarzt die Diagnose nicht genauso hätte stellen können, wie die Medizinier 16 Stunden später in der anderen Klinik. Die Frau hatte dort die Wadenkrämpfe nicht erwähnt.

Strittig blieb auch, ob sich die die Lungenprobleme vielleicht erst über den Tag im August 2018 hinweg gebildet und verstärkt hatten. Somit entschied das Amtsgericht, dass die Frau keinen Anspruch auf 4000 Euro Schmerzensgeld hat. Die Klägerin hat nun einen Monat Zeit, sich zu überlegen, ob sie noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt oder das Ganze nun auf sich beruhen lässt.


Eine Antwort zu “Frau verlangt Schmerzensgeld wegen Diagnose in Notaufnahme”

  1. Ines sagt:

    Man sollte jeden Patienten ernst nehmen, was ich in der ersten Klinik nicht bestreite und hätte die Patientin für einen Tag stationär aufnehmen können….ich selbst weiß, in welche Panik Luftprobleme einen Menschen versetzen können, ohne das man weiß, woher sie kommen…