
Bei seinem neuen Urteil hatte es sich die Kammer um Kolf nicht einfach gemacht. Nach der Festlegung durch den Bundesgerichtshof sollten die Richter prüfen, wann der 29-Jährige damals den Entschluss gefasst habe, dass die Sechsjährige an ihren schweren Verletzungen sterben soll. Dabei durfte die Kammer keine Zeugen hören, die irgendein Detail zum Tatablauf in Frage gestellt hätte. Denn das „äußere Tatgeschehen“ hatte der Bundesgerichtshof bestätigt. Da dürfe man nichts anderes feststellen, sagte Kolf. Der Verteidiger hatte versucht, die Glaubwürdigkeit anderer Zeugen zu bezweifeln, die einige Gewalttaten des Mannes beobachtet hatten.
Brüche an Rippen und Schlüsselbein

Handy von der Mutter versteckt
Der Stiefvater, der als Einziger etwas zu seiner Motivation hätte sagen können, schwieg aber. Das bedauerten die Richter, aber es sei das Recht jedes Angeklagten. Damit blieb nur die Mutter, die hinter verschlossenen Türen gehört wurde. Sie berichtete wieder von mehreren Misshandlungen der Kinder, von der ständigen Kontrolle durch den eifersüchtigen und arbeitslosen Mann – und davon, wie er am Tattag ihr Handy versteckt hatte. Auch als sie von allein Hilfe holen wollte, habe er es nicht herausgegeben. Im Gegenteil, als die Mutter erst zwei Stunden später bei einem Bad sah, wie schlimm ihre Tochter wirklich zugerichtet war, hatte der Mann so getan, als telefoniere er mit der Rettungsstelle. Was aber nicht stimmte. Als die Rettungskräfte dann nochmal Stunden später doch noch gerufen wurden, tat er so, als sei Leonie sogar noch zu hören, was auch nicht stimmte. Die Wiederbelebung scheiterte.
Dieses Handeln genau gab den Ausschlag für das Urteil „Mord durch Unterlassen“. Schon ein paar Tage vorher, als Leonie schon einmal hart geschlagen worden war, wollte die Mutter Hilfe holen. Auch da hatte der Stiefvater ihr Handy versteckt und nicht herausgegeben. Sonst hätte Leonie vielleicht noch gelebt.
Fotos: Felix Gadewolz








Es tut gut zu wissen, dass der Stiefvater der kleinen Stefanie endlich die Strafe bekommen hat, die dieser herzlose Mensch verdient hat. Er hat nicht verdient, Stiefvater genannt zu werden, denn der war er sicher nie.
Unverständlich ist für mich und sicher für viele Menschen, dass die Mutter des Mädchens nicht bestraft wird. Sie hat lange Zeit die Mißhandlungen ihrer Kinder gedultet. Sie gehört auch weggesperrt und verdient es auch nicht, Mutter genannt zu werden.