Junger Mopedfahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei

28. Dezember 2020

Am frühen Nachmittag des zweiten Weihnachtsfeiertages stellte eine Streifenwagenbesatzung der Wasserschutzpolizei Waren auf einer Landstraße in der Nähe von Röbel ein mit zwei Personen (16 und 11 Jahre) besetztes Kleinkraftrad „Simson“ fest. Die Beamten wollten das Moped stoppen. Der 16-jährige Fahrer gab jedoch bei Annäherung des Streifenwagens plötzlich Gas und versuchte, sich durch Flucht über diverse Land-, Rad- und Wanderwege einer Kontrolle zu entziehen.
Jetzt kamen auch die Beamten des Polizeireviers Röbel zum Einsatz. Die Polizisten folgten dem flüchtigen Kleinkraftrad mit eingeschaltetem Blaulicht und unter besonderer Berücksichtigung des übrigen Straßenverkehrs bis zu einem Acker, auf dem das Kleinkraftrad zu Fall kam. Bei diesem Sturz blieben beide Personen unverletzt.

Im Rahmen dieser zehnminütigen Verfolgungsfahrt über eine Distanz von ca. 7 Kilometern kam es zu einer erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs.. Nur durch die vorausschauende Fahrweise des Streifenwagenführers, der in mehreren Situationen stark abbremsen musste, konnte ein Zusammenstoß mit dem Dienstwagen verhindert werden. Auch kam es in mindestens zwei Fällen zu einer rücksichtslosen Missachtung der Vorfahrt, wobei es nur dem Zufall zu verdanken war, dass es nicht zu einem Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern kam.

Die weitere polizeiliche Überprüfung ergab, dass der junge Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Im Zuge der Sachfahndung stellte sich zudem heraus, dass das Moped entwendet worden ist.

Außerdem stellten die Beamten fest, dass die Simson nicht pflichtversichert war. Darüber hinaus stand der Beschuldigte mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Das Ergebnis eines Drogenvortestes war positiv. Bei einer sich anschließenden Durchsuchung des mitgeführten Rucksackes wurden mehrere szenetypische Utensilien wie z.B. eine Feinwaage, Tütchen mit betäubungsmittelähnlichen Anhaftungen und Bargeld in erheblicher Höhe aufgefunden.

Gegen den Fahrer ist unter anderem Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss von Betäubungsmitteln sowie dessen Besitz, Diebstahls und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet worden. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt.


Kommentare sind geschlossen.