Mann wegen Wort „Schlampe“ getötet – Angeklagte schweigen
Der Prozess gegen zwei junge Männer, die im Februar in Neubrandenburg einen Mann aus Afghanistan wegen einer Beleidigung getötet haben sollen, läuft bisher auf ein Indizienverfahren hinaus. Anhand von einer Reihe von Zeugen, der Gutachten über DNA-Spuren und des Verletzungsbild es wird die Kammer klären müssen, welchen Anteil jeder der beiden Angeklagten an dem Tod des 30-jährigen Afghanen hatte. Denn am ersten Prozesstag haben beide Männer – ein 19-jähriger Iraner und ein jetzt 17 Jahre alter Afghane – gestern nichts dazu gesagt. Vorerst wolle man vom Schweigerecht Gebrauch machen, hieß es.
Dabei geht es für die beiden Angeklagten um viel. Ihnen wird gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen. Wie ein 28-jähriger Zeuge vor Gericht beschrieb, haben beide am 7. Februar am Oberbach brutal auf das am Boden liegende Opfer eingetreten. Das habe er gesehen – und sei dazwischen gegangen. Der 28-Jährige aus Neubrandenburg war mit Freundin dort spazieren, als sie plötzlich einen lauten Knall hörten. Als sich das Paar umdrehte, lag ein Mann am Boden, die anderen traten zu. „Dann habe ich einen jungen Mann von dem Opfer weggeschubst und wollte den andere auch wegzerren“, erzählte der Zeuge. Das sei später auch gelungen.
Als er dem Opfer aufhelfen wollte, habe einer der Täter – nach seiner Wahrnehmung der Jüngere – ihn mit einem Messer bedroht. „Da habe ich ihn angeschrien, dass sie sich verpissen sollen“, erzählte der mutige und hochgewachsene jungen Zeuge vor Gericht. Das wirkte offenbar, beide Täter flohen über die Brücke am Oberbach in den Kulturpark , kamen aber nicht weit (WsM berichtete).
Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Männern vor, den Bekannten, „wegen einer Ehrverletzung aus niederen Beweggründen getötet zu haben.“ Anlass soll gewesen sein, dass der 30-Jährige eine Freundin des 19-Jährigen als „Schlampe“ bezeichnet haben soll.
Daraufhin soll der 30-Jährige plötzlich mit einem Holzpfahl geschlagen und danach so misshandelt worden sein, dass er elf Tage später an einer Hirnverletzung starb. Sein Bruder ist als Nebenkläger im Prozess dabei.
Nach den Vorstellungen des 17-jährigen Angeklagten hätte die gesamte Verhandlung hinter verschlossenen Türen laufen sollen. Aber den entsprechenden Antrag dazu lehnte die Kammer diesmal rundweg ab. Es gebe aus jetziger Sicht nichts, was geheim zu halten wäre, hieß es.
Neben dem Hauptzeugen sollen auch noch die Ermittlungsbeamten und eine Gutachterin gehört werden, die anhand der DNA-Spuren untersucht hat, wem welche Zusammenhänge mit dem Opfer zuzuordnen sind. Dafür hat die Kammer aber noch mehrere Verhandlungstage bis Ende September geplant. Auf Mord stehen für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) maximal zehn Jahre Haft, bei Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre alt) maximal 15 Jahre Freiheitsstrafe.
Foto: Felix Gadewolz
Keine Intrigation.