MV will Hass im Internet besser bekämpfen

4. Februar 2020

Mit einer Bundesratsinitiative sagt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Niedersachsen dem Hass im Internet stärker den Kampf an. Das wurde
auf der heutigen Kabinettssitzung beschlossen. Mit Änderungen am „Netzwerkdurchsuchungsgesetz“ sollen künftig alle Nutzer bei der Registrierung Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben müssen. Das Ziel: Im Fall von Straftaten, insbesondere sogenannter Hate-Speech, sollen die Urheber leichter ermittelt werden.

„Wir alle beobachten, dass insbesondere in sozialen Medien längst nicht nur ein rauer Ton herrscht, sondern unter dem Deckmantel der Anonymität Hass gesät wird. Und uns muss bewusst sein, dass Worte irgendwann auch in Taten umschlagen können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir müssen es unseren Ermittlungsbehörden leichter ermöglichen, an die Täter heranzukommen. Bei Anbietern sollen deshalb Name und Anschrift hinterlegt sein, im Fall von Straftaten können Ermittler darauf zugreifen“, erklärt Innenminister Lorenz Caffier.

„Wir brauchen eine leichtere Identifizierbarkeit, um gegen Beleidigungen und Hass vorzugehen. Es geht ausdrücklich nicht um einen Zwang zu Klarnamen auf Plattformen. Pseudonyme sind weiter möglich, aber der richtige Name muss bei der Registrierung angegeben werden“, ergänzt Caffier.

Zudem sollen diese neue Regelung sowie auch die weiteren Regeln des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes auch auf Spieleplattformen ausgeweitet werden.
„Soziale Medien wie Facebook oder Twitter sind das Eine. Aber Kommunikation jeder Form, darunter eben auch Hass, findet immer öfter auf Plattformen
außerhalb dieser Anbieter statt, z.B. auf Spieleplattformen. Deshalb müssen diese Regeln auch dort gelten“, so der Innenminister.

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen bringen den Antrag auf Änderung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes in der Bundesratssitzung am 14.2.2020 ein.


3 Antworten zu “MV will Hass im Internet besser bekämpfen”

  1. E. Snowden sagt:

    Die Parteien sind sich überhaupt nicht bewusst, welche langfristige Konsequenzen diese Maßnahme hat.
    Entweder ich verbiete komplett alle VPN und TOR Dienste (Verschleierung der IP-Adresse) und versuche dieses Verbot auch durchzusetzen (sehr sehr schwierig, da die Server im Ausland stehen). => ziemlich unwahrscheinlich und auch fast nicht möglich (ähnlich wie illegale Downloadseiten für Filme und Musik zu verbieten)
    ODER
    Ich muss damit rechnen, dass dann immer mehr Nutzer (denen die Freiheit und Anonymität wichtig ist) zu diesen Diensten wechseln und mit der „falschen“ IP-Adresse eben einen falschen Namen und falsches Geburtsdatum angeben.
    Damit hat man es den Ermittlungsbehörden viel schwieriger gemacht (fast unmöglich sogar) als es heute der Fall ist.

    Wenn ich heute bei Wir sind Müritzer einen fiktiven Namen angebe, wird trotzdem meine IP-Adresse gespeichert und im Nachgang könnte man zumindest herausfinden von wo ich denn gerade diesen Kommentar geschrieben habe und in den meisten Fällen ist das der eigene Telekomanschluss / eigenes Smartphone und damit zurückverfolgbar. (für Ermittlungsbehörden bei konkreten Verdacht)
    In den restlichen Fällen könnte man herausfinden, dass der Täter über ein offenes WLAN im Internet surfte (McDonalds, Bahnhof etc.) und hätte schon heute fast keine Handhabe (wenn der Täter sich schlau anstellt)

    In Zukunft werden dann aber diese Ermittlungsmöglichkeiten wegfallen bei den Leuten, die eben vorsätzlich und geplant Hass und Drohungen im Internet verbreiten wollen. Die sind dann nämlich nicht so dumm und schreiben ihren echten Namen in die Registrierung und benutzen ihren Telekomanschluss ohne IP-Verschleierung.

    Aber alle anderen Nutzer, die eben nichts illegales im Internet machen wollen, werden so fein säuberlich mit Namen und Geburtsdatum bei den Online-Plattformen mit jedem Kommentar und jeder Seite verfolgt.
    Stasi lässt grüßen! Gegen solche Machenschaften sind damals Leute auf die Straße gegangen.

  2. Hermann W. sagt:

    Ist es schon die etwas übertriebene Kritik an einem Politiker, die Ermittlungsbehörden auf den Plan ruft? Die Linken und die Rechten haben sicherlich unterschiedliche Einschätzungen was unter Hass zu verstehen ist und wer entscheidet letztendlich?

  3. Brigitte sagt:

    Im Grunde ist nichts dagegen einzuwenden , sich mit seinem Klarnamen auf einer Plattform anzumelden, obwohl, wie oben beschrieben, im Falle eines strafbaren Handelns, auch jetzt schon die Identität des Verursachers herauszubekommen ist.

    Was mich eher beunruhigt , ist dass …Hass… so besser verfolgt und bestraft werden soll.
    Ich weiß nicht, ob es im deutschen Strafregister eine Straftat gibt, die unter..Hass..geführt wird. Hass ist genau wie Liebe, Wut, Trauer usw. zunächst einmal ein Gefühl. Ich finde, dass es mir zunächst einmal frei steht, jemanden zu hassen, genau, wie jemanden zu lieben.
    Erst wenn aus meinem Hass eine Straftat wird, zum Beispiel Beleidigung, Nötigung, Stalking usw.kann es aus meiner Sicht bestraft und verfolgt werden.
    Wer legt zum anderen fest, wo Hass anfängt, was Hass ist ? Darf man rufen : alle hassen die Polizei, aber ich hasse xy..Politiker…nicht? Wenn ein Land anfängt, Gefühle zu verfolgen, tja was soll man davon halten?