Urteil: Mann soll wegen NS-Verharmlosung und Volksverhetzung 1200 Euro zahlen
Wer die NS-Gewaltherrschaft mit ihren vielen Opfern heute noch verharmlost – auch im Zusammenhang mit der Corona-Politik – der muss sich auf eine Geldstrafe einrichten. Das hat ein Prozess gegen einen Mann aus Barth jetzt gezeigt. Das zuständige Amtsgericht hat den Mann nun wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, konkret 80 Tagessätze zu je 15 Euro. Damit würde der Mann allerdings noch nicht als vorbestraft gelten, diese Grenze liegt bei 90 Tagessätzen.
Der 66 Jahre alte Mann, der als seinen Beruf „Steuersklave“ vor Gericht angab, hatte in seinem Garten im Herbst 2021 mehrere Wochen ein einlaminiertes A4-Plakat mit einer Fotomontage des Eingangs vom Konzentrationslager Auschwitz und der darauf montierten Aufschrift “Impfen macht frei” stehen.
Es erinnerte an den originalen Eingang zu dem wohl bekanntesten KZ in der NS-Zeit, in dem Menschen umgebracht wurden. In Auschwitz hatten die Nazis zynischerweise den Spruch „Arbeit macht frei“ am Eingang montiert, wie auf vielen historischen Bildern zu sehen ist. Die Polizei stellte das Bild sicher.
Außerdem soll der Mann in der Region auch Zettel mit der Aufschrift “Impfpass bitte” verteilt haben, auf denen ein Stahlhelm aus dem Zweiten Weltkrieg zu sehen war. Dies war zudem nicht die einzige Provokation solcher Corona-Kritiker in Vorpommern, aber die erste bei der auf diese Weise rechtlich durchgegriffen wurde.
Der 66-Jährige zeigte sich vor Gericht wenig einsichtig. Er hatte schon gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft in Höhe von 1000 Euro Einspruch eingelegt. Deshalb war es zum Prozess gekommen. Auch das neue Urteil will der Mann wohl nicht akzeptieren. Nach Informationen von WsM hat er schon wieder Rechtsmittel eingelegt. Damit würde der Fall in Kürze an einem Landgericht verhandelt werden.
Die missbräuchliche Nutzung solcher verfassungswidriger Symbole gilt als eine Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und eine Verachtung der Schicksale der tausenden Opfer.
Das ist keine Strafe !!!
Es muss nicht immer die ganz große Keule sein, da niemand unmittelbar zu schaden kam oder gefährdet wurde. Hier geht es um Eindämmung des Gebrauchs dieser Symbole, mi denen nur Leid verbunden ist. Sonst findet man sie bald auf Etiketten usw, nur um Aufmerksamkeit zu erzielen. Gut dass z.B. hier das Bild nachträglich verdeckt wurde. https://www.tag24.de/thema/aus-aller-welt/hitler-wein-im-supermarkt-verkaeuferin-lacht-kundin-aus-2571427 Ich kenne es noch in voller „Pracht“, also Werbewirksamkeit. Reicht schon, dass sich das in Italien besonders bei deutschen Touris lohnt. Wo genau man die Grenze zieht, kann man diskutieren, aber nicht ob man eine ziehen muss. Wenn das jemand austestet, muss er die Konsequenzen tragen. Viel Spaß bei der nächsthöheren Instanz. Die Kosten können so noch weiter steigen. Finde ich cool. Schlimm nur, dass sich die Justiz mit solchem Mist beschäftigen muss, denn das macht bestimmt keinen Spaß.