Gericht: Nur Lohmanns Unterschrift war zu wenig
Das war deutlich: Ex-Awo-Geschäftsführer Peter Olijnyk muss nun doch 390 000 Euro an die Arbeiterwohlfahrt zurückzahlen. Das hat das Oberlandesgericht Rostock am Mittwoch festgelegt. Die Änderungsverträge, mit denen Olijnyk seinen…
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