Arbeitsagentur mit Hinweisen für Unternehmen zur Kurzarbeit
„Wer länger als drei Monate in Folge keine Kurzarbeit abgerechnet hat, braucht – um die Regelung erneut in Anspruch zu nehmen – zwingend eine neue Anzeige.“ Die Arbeitsagentur unterstützt Betriebe auch…
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